27.07.2015

Hundesteuer in Rheinland-Pfalz

Hundesteuer - wo Herrchen tief in die Tasche greifen muss

Der Hund gilt als des Menschen treuester Freund. Doch auch treue Freunde können ganz schön teuer sein, speziell in Rheinland-Pfalz. Der BdSt hat die Hundesteuersätze der 45 größten Städte und Gemeinden erhoben. Der Vergleich zeigt extreme Unterschiede. Abhängig vom Wohnort muss Herrchen pro Jahr 48 Euro bis 1.680 Euro für seinen Hund zahlen. Tendenziell gilt: Je größer die Stadt, desto höher die Hundesteuer.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben wird. Allerdings ist sie nicht sonderlich aufkommensstark. In Rheinland-Pfalz haben die Kommunen im Jahr 2014 hier nur schlappe 16,3 Mio. Euro eingenommen. Das ist ein Anteil von ca. 0,4 Prozent am kommunalen Steueraufkommen. Anders als oft von den Hundebesitzern erwartet, dienen die Einnahmen nicht z.B. der Wegereinigung von Hundekot. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, daher fließen die Einnahmen in den allgemeinen Haushalt der Kommune. Neben der Generierung von Einnahmen nutzen Städte und Gemeinden die Hundesteuer auch, um die Zahl der Tiere zu begrenzen. Deswegen ist die Haltung eines zweiten und dritten Hundes oft teurer als die des ersten. Aus demselben Grund gibt es oft eine erhöhte Steuer für sog. Kampfhunde.

Unter den 45 Städten und Gemeinden im Vergleich für Rheinland-Pfalz gibt es nur vier, die eine einheitliche Besteuerung ohne Rücksicht auf Rasse oder Anzahl der gehaltenen Hunde vornehmen. Das sind die Städte Bad Kreuznach, Grünstadt, Mayen und Neuwied. Bei den anderen Kommunen gilt tendenziell: Je größer die Stadt oder Gemeinde ist, desto höher fällt die Hundesteuer aus. Ausnahme sind hierbei die Kampfhunde. Abhängig von der Rasse und Anzahl der gehaltenen Hunde reicht der Steuersatz pro Jahr von 48 Euro bis 1.680 Euro. Immerhin verzichten elf Kommunen auf eine erhöhte Besteuerung bezogen auf die Anzahl der gehaltenen Hunde – 16 Kommunen verzichten auf eine besondere Besteuerung von Kampfhunden.

In Mainz müssen Halter für ihren ersten Hund satte 186 Euro pro Jahr zahlen. Damit ist die Landeshauptstadt nicht nur Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz, sondern auch unter den deutschen Großstädten. Den zweiten Platz hält Landau in der Pfalz mit 120 Euro, gefolgt von Trier mit 110 Euro. Am niedrigsten ist die Besteuerung des ersten Vierbeiners in Herxheim und im Limburgerhof mit jeweils 48 Euro. Die Gemeinde Böhl-Iggelheim ist mit 50 Euro vergleichbar günstig.

Auch beim zweiten Hund greift Mainz mit 216 Euro pro Jahr am tiefsten in die Taschen der Hundehalter. Auf Platz zwei rangiert Bendorf am Rhein mit 156 Euro, dicht gefolgt von Trier mit 155 Euro. Mit jeweils 60 Euro sind Betzdorf und Germersheim hier am günstigsten. Beim dritten und jeden weiteren Hund wird die teure Landeshauptstadt durch Worms mit 230 Euro übertroffen. Mainz teilt sich zusammen mit Bitburg den zweiten Platz mit jeweils 216 Euro. Betzdorf und Germersheim sind auch beim dritten Hund mit jeweils 60 Euro am preiswertesten. In beiden Kommunen gilt ein einheitlicher Steuersatz unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde.

Richtig kostspielig ist in vielen Städten und Gemeinden die Haltung von sog. Kampfhunden. Geht es um den ersten Kampfhund, so ist Wittlich unter den betrachteten Kommunen das teuerste Pflaster. Dort fallen 800 Euro pro Jahr an. Dicht folgen die Städte Bitburg mit 792 Euro und Boppard mit 780 Euro. Ein Herz für Kampfhunde scheint man im Limburgerhof und in Böhl-Iggelheim zu haben. Dort zahlen die Halter für den ersten Kampfhund nur 48 Euro bzw. 50 Euro – denn auf eine erhöhte Besteuerung wird in beiden Gemeinden verzichtet.

Beim zweiten und dritten Kampfhund liegt die Stadt Boppard mit 1.320 Euro bzw. 1.680 Euro mit großem Abstand an der Spitze. Der Grund dafür ist, dass die Rheinstadt für Kampfhunde das Zehnfache des jeweils in der Haushaltssatzung festgesetzten Steuersatzes für „normale“ Hunde verlangt. Beim zweiten Kampfhund langen Bitburg mit 864 Euro und Wörth am Rhein mit 840 Euro auch stark zu. Beim dritten und jeden weiteren gefährlichen Hund fallen in Wörth am Rhein sogar 1.260 Euro und in Konz 1.085 Euro an.

In bestimmten Fällen ist die Hundehaltung von der Steuer befreit oder zumindest ermäßigt. Beispielsweise darf für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, keine Hundesteuer erhoben werden. Auf die Erhebung einer Steuer auf Blindenhunde verzichten alle betrachteten 45 Städte und Gemeinden. Löblich ist es auch, dass 13 Kommunen eine zeitlich begrenzte Steuererleichterung für einen aus dem örtlichen Tierheim übernommenen Hund gewähren. Beispielsweise bewilligen Ludwigshafen und Kaiserslautern in solchen Fällen eine Steuerbefreiung für die Dauer von zwei Jahren. In Neuwied, Neustadt an der Weinstraße und Frankenthal (Pfalz) wird die Hundesteuer für zwei Jahre um die Hälfte ermäßigt. Solche Modelle sind gleichermaßen gut für die Hunde und die Stadtkassen.

Die vollständigen Ergebnisse für den Hundesteuer-Vergleich können Sie hier downloaden: Anhang_zur_Pressemitteilung_Hundesteuer_2015