09.06.2015

Kein Geld verschenken – Steuerbescheid prüfen

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz rät: Steuerbescheid immer prüfen

In diesen Tagen erhalten viele Steuerzahler ihren Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014. Allerdings sind viele Bescheide fehlerhaft, was die Steuerzahler bares Geld kosten kann. Um nicht dem Finanzamt unnötig Geld zu schenken, sollten daher Steuerbescheide auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz hin und bietet dazu den kostenlosen Kurzratgeber „Tipps zur Prüfung von Steuerbescheiden“ an.

Bei der Prüfung des Steuerbescheids soll festgestellt werden, ob das Finanzamt von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist oder ob im Steuerbescheid Fehler enthalten sind. Insbesondere gilt es darauf zu achten, ob Einnahmen und geltend gemachte Abzugsbeträge wie Krankenkassenbeiträge, Handwerkerrechnungen oder Kinderbetreuungskosten richtig angesetzt worden sind. Der Ratgeber hilft dabei mit einem Prüfraster keinen Punkt zu übersehen.

Wurde im Steuerbescheid von den Angaben der Erklärung abgewichen und erscheint diese Abweichung nicht berechtigt, erläutert der Ratgeber wie Steuerzahler Rechtsmittel beim Finanzamt einlegen können und welche Fristen dabei gelten.

Zudem bietet der Ratgeber eine Übersicht über die Punkte, in denen der Steuerbescheid vorläufig ergeht, diesbezüglich nicht bestandskräftig wird und ein Einspruch insoweit nicht notwendig ist. Gegen einzelne gesetzlich umstrittene Regelungen, die vom Finanzamt nicht automatisch mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden, führt der Bund der Steuerzahler Musterprozesse. Darauf können sich Steuerzahler beziehen: Hinweise, wie Steuerzahler von einem Musterverfahren profitieren können, finden sich ebenfalls im Ratgeber.

Erhältlich ist der kostenlose Kurzratgeber „Tipps zur Prüfung von Steuerbescheiden“ beim Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz unter der Mail rheinland-pfalz@steuerzahler.de oder der Rufnummer 06131/986 100.

Foto: Björn Wylezich/Fotolia