01.06.2015

In der politischen Diskussion

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im April darauf verständigt, Alleinerziehende steuerlich zu entlasten. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll um 600 Euro angehoben werden und damit auf 1.908 Euro pro Jahr steigen. Zudem ist eine Staffelung nach Anzahl der Kinder vorgesehen.

Nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) kann ein Alleinstehender mit einem Kind dadurch um maximal 270 Euro im Jahr entlastet werden, wenn der Bundestag den geplanten Änderungen zustimmt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt bisher unverändert seit dem Jahr 2004. Dies wäre damit die erste Anhebung des Entlastungsbetrags seit mehr als zehn Jahren.

Fest steht bereits, dass der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht rückwirkend zum 1. Januar 2015 angehoben werden müssen. Dies geht aus dem sogenannten Existenzminimumbericht hervor. Danach wird der Grundfreibetrag um 118 Euro steigen. Ab dem Jahr 2015 wird dann erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.472 Euro Einkommensteuer fällig. Bisher lag der Betrag bei 8.354 Euro pro Jahr. Der Kinderfreibetrag steigt von 7.008 Euro auf 7.152 Euro im Jahr. Gleichzeitig soll das Kindergeld angehoben werden. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 4 Euro je Kind vorgesehen.