23.04.2015

Erschreckende Zustände am Flughafen Hahn

Steuerzahlerbund fordert Untersuchungsausschuss für Missstände Flughafen Hahn

Die Presseberichterstattung über das Dornbach-Gutachten zum Flughafen Hahn hat den Steuerzahlerbund zum Eingreifen bewogen. Um den internen Bericht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, hat der BdSt einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Außerdem hält der Verein einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss für nötig, um die Hintergründe und Verantwortlichkeiten der Missstände aufzuklären.

„Übertriebenes Sponsoring, teure Luxusreisen der Geschäftsführung, anrüchige Dienstleistungsverträge und eine feuchtfröhliche Betriebsratskonferenz – die Berichterstattung über das Dornbach-Gutachten zum Flughafen Hahn hat erschreckende Zustände offenbart. Es scheint, als sei der Hahn in Vergangenheit ein Selbstbedienungsladen auf Kosten der Steuerzahler gewesen“, so René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Leider verweigern sowohl die zuständigen Ministerien als auch die Flughafen-Gesellschaft die Herausgabe des Gutachtens unter Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse. Allerdings sollten die Umtriebe und Unregelmäßigkeiten am Hunsrück kein Geschäftsgeheimnis sein.“

Um den Sonderbericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat der Steuerzahlerbund beim Innenministerium einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. „Durch die Entschuldung des Flughafens Hahn mussten die Steuerzahler für die Sünden der Vergangenheit aufkommen. Die Steuerzahler haben daher auch das Recht, konkret zu erfahren, wie ihr Geld verplempert wurde“, erklärt Quante.

Die offen gelegten Missstände Flughafen Hahn sind so gravierend, dass nach Ansicht des Steuerzahlerbundes auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet werden sollte. „Wenn es an einem dauerdefizitären Flughafen im öffentlichen Besitz drunter und drüber geht, sollte das Parlament als oberster Geldgeber eingreifen. Hier stehen die Regierungsfraktionen und die Opposition gleichermaßen in der Pflicht“, fordert der BdSt-Geschäftsführer. „Es gilt, die Hintergründe und Verantwortlichkeiten sauber aufzuarbeiten und Konsequenzen zu ziehen. Wo es möglich ist, sollten auch Regressansprüche erhoben und strafrechtliche Mittel zum Einsatz kommen.“