03.04.2015

Rheinland-Pfalz erhält mehr Geld aus Länderfinanzausgleich

Keine Einigung bei Reform in Sicht

Der Länderfinanzausgleich wies 2014 mit über neun Milliarden Euro ein neues Rekordvolumen auf. Großer Gewinner war erneut das Land Rheinland-Pfalz. Mit rund 288 Mio. Euro erhielt es satte 15 Prozent mehr Steuergeld als im Vorjahr. Wie lange das noch so weitergehen wird, ist aber fraglich. Denn die Geberländer wollen den Umfang ihrer Zahlungen in den Finanzausgleich drastisch reduzieren.

Im März 2013 hatten Bayern und Hessen eine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich eingereicht. Beide Geberländer sehen das als „Akt der Notwehr“ gegen die zunehmenden Belastungen. Doch ganz unabhängig von der Klage läuft der derzeit geltende Länderfinanzausgleich ohnehin 2019 aus. Allerdings ist eine Neuregelung aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Länder nicht in Sicht. Erschwerend kommt hinzu, dass der Solidarpakt II zugunsten der neuen Bundesländer gleichfalls 2019 aufläuft. Nicht zu vergessen ist ferner die neue Schuldenbremse, die für die Länder ab 2020 gilt. Kein Wunder also, dass der Streit um die Verteilung der Steuergelder besonders heftig tobt.

Dass eine Einigung schwierig wird, verdeutlicht ein Blick auf die Zahlen: Insgesamt wurden 2014 über neun Milliarden Euro zwischen den Ländern umverteilt. Dass sind gut 600 Mio. Euro mehr als im Vorjahr und sogar über 1,1 Mrd. mehr als 2012. Erneut war der Freistaat Bayern der größte Geldgeber – rund 4,8 Mrd. Euro flossen aus München. Baden-Württemberg zahlte fast 2,4 Mrd. Euro und Hessen über 1,7 Mrd. Euro in das Ausgleichssystem. Ferner wandelte sich Hamburg vom Nehmerland zum Geberland. Während Hamburg 2013 noch 88 Mio. Euro erhielt, gab es 2014 gut 55 Mio. Euro ab. Die Bundeshauptstadt Berlin kassierte mit knapp 3,5 Mrd. Euro am allermeisten. Verglichen damit ist Rheinland-Pfalz mit 288 Mio. Euro an erhaltenen Ausgleichsgeldern geradezu bescheiden. Allerdings hat auch Rheinland-Pfalz stets von der Solidarität anderer Bundesländer profitiert und war nie Geberland.

Mit dem Länderfinanzausgleich sollen bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Dazu wird in mehreren Stufen Steuergeld umverteilt. Als erstes werden bis zu 25 Prozent der Umsatzsteuereinnahmen der Länder umverteilt. Das Ziel ist die Angleichung der Finanzkraft schwächerer Länder an die durchschnittliche Finanzkraft aller Länder. Als nächstes folgt der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne in Form von Ausgleichszahlungen reicher Bundesländer an arme Bundesländer. Hierbei wird den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ein um 35 Prozent erhöhter Finanzbedarf je Einwohner zugebilligt – es handelt sich um die sog. Einwohnerveredelung. Auch die dünnbesiedelten Flächenländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erhalten einen kleinen Aufschlag um bis zu fünf Prozent. Im letzten Schritt erhalten Länder, deren Finanzkraft immer noch unter dem Durchschnitt liegt, aus dem Bundeshaushalt sog. Bundesergänzungszuweisungen.

Dass der Länderfinanzausgleich reformiert werden muss, ist unstrittig – nur gehen die Ideen von Geber- und Nehmerländern weit auseinander. Naturgemäß wollen die Geber weniger einzahlen, wogegen die Nehmer auf nichts verzichten bzw. sogar noch mehr Finanzhilfen haben wollen. Beides zu ermöglichen, scheint nur auf Kosten des Bundes umsetzbar zu sein. So schlug der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer vor, die Kosten Berlins im Länderfinanzausgleich auf den Bund zu übertragen. Das würde die Geberländer stark entlasten. In eine ganz andere Richtung geht der Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Ohne eine weitere Entlastung ärmerer Bundesländer durch den Länderfinanzausgleich, sieht sie die Notwendigkeit, die Anzahl der Länder durch Fusionen stark zu reduzieren. Statt 16 Bundesländer solle es dann nur noch sechs bis acht geben – auch das Saarland würde als eigenständiges Bundesland wegfallen. Solch eine umfassende Neugliederung der Länder könnte den Finanzausgleich in der Tat entschärfen, dessen finanzielles Volumen reduzieren sowie das zahlenmäßige Missverhältnis zwischen Nehmer- und GeberIänder auf ein rechtes Maß bringen. Allerdings stieß der Vorschlag bei den potentiellen Fusionskandidaten nur auf wenig Gegenliebe.

BdSt-Fazit

Aus Steuerzahlersicht darf es keinen Kompromiss geben, der letztlich über Steuererhöhungen finanziert wird. Das würde beispielsweise drohen, wenn der Bund finanziell stärker in die Pflicht genommen werden würde. Stattdessen sollte eine Neuordnung der Finanzbeziehungen dazu genutzt werden, die Politik zu einer nachhaltigen Konsolidierung über die Ausgabenseite anzuhalten. Die Mittelverteilung im Finanzausgleich richtet sich nach der relativen Finanzkraft und der Einwohnerzahl. Ergänzend sollte auch das Ausgabeverhalten der Länder berücksichtigt werden. Etwa durch die Einführung bundesweiter Ausgabestandards für wichtige Politikbereiche und durch eine verfassungsrechtliche „Ausgabenbremse“, die das Wachstum der öffentlichen Ausgaben über einen längeren Zeitraum verbindlich begrenzt. Schließlich ist es nicht zu rechtfertigen, das sich Nehmerländer Wohltaten und Standards gönnen, die es in Geberländern nicht gibt. Doch solange sich Deutschland ein Ausgleichssystem leistet, das wirtschaftlichen Erfolg bestraft und Misswirtschaft alimentiert, wird sich das nicht ändern.