10.03.2015

Landesregierung plant Reform des Pensionsfonds

Neuverschuldung soll stark sinken

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Reform des umstrittenen Pensionsfonds verständigt. Demnach sollen die Zuführungen an den Fonds und somit auch die dafür nötige Schuldenaufnahme stark reduziert werden. Aus Steuerzahlersicht handelt es sich um einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibt die grundsätzliche Problematik des schuldenfinanzierten Pensionsfonds bestehen.

Die neue Finanzministerin Doris Ahnen hat mit der im März 2015 angekündigten Reform des Pensionsfonds gleich eines der heißesten Eisen angefasst. Mit dem 1996 eingeführten Fonds sollen ausreichend Rücklagen für die Pensionen aller Beamten gebildet werden, deren Dienstverhältnis nach dem 30. September 1996 geschlossen wurde. Auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen leistet das Land sehr hohe Zuführungen an den Pensionsfonds, die auf Pump finanziert und größtenteils in Schuldverschreibungen des Landes „investiert“ werden. Die Zuführungen werden vom Land auch als „Investitionen“ gewertet. Der BdSt hat den Pensionsfonds wiederholt scharf kritisiert, u.a. weil es sich um eine faktische Umgehung der bestehenden und der neuen Schuldenbremse handelt. Die CDU-Opposition sieht das genauso und hat im Januar 2015 eine Verfassungsklage eingereicht.

Laut Angaben des Finanzministeriums liegt das Fondsvermögen bei über 4,7 Mrd. Euro. In diesem Jahr sind weitere Zuführungen in Höhe von 686 Mio. Euro geplant. Doch ab 2016 soll die versicherungsmathematische Zuführung durch eine jährliche Pauschale von mindestens 70 Mio. Euro ersetzt werden. Wieviel genau in den Pensionsfonds eingezahlt wird, entscheidet dann der Landtag. Im Ergebnis würde es statt der 1996 geplanten Vollfinanzierung der Beamtenpensionen durch den Fonds nur noch um eine Teilfinanzierung handeln. Der Großteil der Pensionen würde dann – wie in anderen Bundesländern auch – über den laufenden Landeshaushalt bestritten werden. Dem Fonds käme nur noch die Rolle einer Art von Zusatzversicherung zu.

Ferner soll es noch eine wichtige Änderung bei der Vermögensverwaltung geben. Statt das Geld weitgehend in rheinland-pfälzische Schuldverschreibungen zu stecken, soll die Bundesbank das Fondsvermögen künftig anlegen. Damit folgt die Landesregierung Dreyer einerseits einem Vorschlag des Landesrechnungshofes und hofft andererseits bessere Renditen zu erzielen. Neu ist auch, dass der Landtag ab dem Jahr 2020 Entnahmen aus dem Pensionsfonds beschließen kann. Theoretisch besteht dadurch aber die Gefahr, dass der Fonds geplündert wird, um bei finanziellen Problemen die Schuldenbremse dennoch einhalten zu können.

Die CDU-Opposition wertet die angekündigte Reform als vorauseilenden Erfolg ihrer Verfassungsklage. Dagegen begründet Finanzministerin Ahnen das Reformvorhaben mit der Praxis in anderen Bundesländern und der ab 2020 geltenden Schuldenbremse, die es 1996 bei der Einrichtung des Pensionsfonds noch nicht gegeben hat. Welche Sichtweise auch zutreffen mag – an der grundsätzlichen Problematik ändert das jedoch nichts. Es liegt weiterhin am Verfassungsgerichtshof zu entscheiden, ob die Zuführungen an den Fonds als „Investitionen“ gewertet werden dürfen oder eben nicht. Ob es sich hierbei um 70 Mio. Euro oder 700 Mio. Euro handelt, ist dabei ohne Belang. Allerdings dürfte die anvisierte Reform helfen, den politischen Schaden bei einer Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof abzumildern.

BdSt-Fazit

Die Reform des Pensionsfonds löst zwar keines der grundsätzlichen Probleme, aber sie geht in die richtige Richtung. Denn eine schuldenfinanzierte Vorsorge für die Beamten ist wegen der zusätzlichen Zinslasten tendenziell teurer als laufende Zahlungen aus dem Landeshaushalt nach den tatsächlichen Pensionsansprüchen. Bereits heute wird jeder zehnte Euro im Landeshaushalt für die Beamtenversorgung aufgewendet. Die Abkehr von der versicherungsmathematischen Vorsorge kann immerhin zu einer stark reduzierten Neuverschuldung führen.

Sollte im Idealfall nur die Minimalzuführung von 70 Mio. Euro geleistet werden, könnte das die Nettokreditaufnahme des Landes in 2016 um weit über 600 Mio. Euro reduzieren – ab 2020 sogar um rund eine Milliarde Euro. Für die Haushaltskonsolidierung wäre das ein riesiger Schritt nach vorn. Allerdings stellt sich dann die Frage, welchen Sinn der reformierte Pensionsfonds überhaupt noch hat? Denn der ursprünglichen Zielsetzung wird er nicht mehr gerecht. Eine schuldenfinanzierte Teilvorsorge für die Beamten kann ebenso gut komplett abgeschafft werden.

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