26.01.2015

BdSt im Gespräch mit der CDU-Landtagsfraktion

René Quante trifft Julia Klöckner und andere Vertreter der CDU-Landtagsfraktion

Die CDU-Opposition hält den Pensionsfonds des Landes Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig. Deshalb hat die Landtagsfraktion im Januar 2015 einen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht. BdSt-Geschäftsführer René Quante hat sich im Vorfeld mit der Fraktionsvorsitzenden Julia Klöckner sowie den Finanzexperten Dr. Adolf Weiland und Gerd Schreiner getroffen, um ein Thema zu besprechen, dass den Steuerzahlerbund seit Jahren beschäftigt.

Mit dem Pensionsfonds sollen ausreichend Rücklagen für die Pensionen aller Beamten gebildet werden, deren Dienstverhältnis nach dem 30. September 1996 geschlossen wurde. Allerdings handelt es sich um eine Fehlkonstruktion, mit der sowohl die alte als auch die neue Schuldenbremse faktisch ausgehebelt werden können. Bereits im Jahr 2011 hat der BdSt ein Gutachten zur Entwicklung der Pensionsausgaben vorgestellt, dass auch die Untauglichkeit des Fonds thematisierte. Dass der Pensionsfonds nun vor dem Verfassungsgerichtshof landet, war aus Steuerzahlersicht längst überfällig – aber besser spät als nie.

Nach eigenem Bekunden hat die CDU-Landtagsfraktion alles unternommen, um eine Reform auf dem parlamentarischen Weg durchzusetzen. Doch nach Jahren vergeblicher Versuche sieht sie nur noch die Möglichkeit, vor das Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Rheinland-Pfalz habe nur noch vier Jahre Zeit, die verfassungsmäßige Schuldenbremse einzuhalten. Schon die Landeshaushalte vor 2020 müssten auf dieses Ziel ausgerichtet sein. Für diese Zeit müsse deshalb jetzt verfassungsrechtliche Klarheit geschaffen werden.

Im Fokus der richterlichen Prüfung werden all jene Mechanismen stehen, die der BdSt gleichfalls schon jahrelang kritisiert. So nimmt das Land neue Schulden auf, führt die dem Pensionsfonds zu und deklariert diese als „Investitionen“. Das Geld „investiert“ der Fonds dann größtenteils in Landesschuldverschreiben, d.h. das Geld wandert zurück in den Landeshaushalt und die Vorsorge für die Beamten steht nur auf dem Papier. Doch wozu ist dieses Rechte-Tasche-Linke-Tasche-System gut? Nach der bis 2019 gültigen alten Schuldenbremse darf im Regelfall die Nettokreditaufnahme nicht höher sein als die eigenfinanzierten Investitionen. Allerdings lässt die Landesregierung die Investitionen mit dem Pensionsfonds höher erscheinen als sie sind. Im Ergebnis wird so die Kreditgrenze künstlich erhöht.

Nicht einmal die neue Schuldenbremse, die im Regelfall eine Nettokreditaufnahme verbietet, ist vor dem Pensionsfonds sicher. In dem diesbezüglichen Ausführungsgesetz werden die Kredite, welche das Land jedes Jahr aufnimmt und kurzfristig in den Pensionsfonds leitet, nicht auf die Einhaltung der Schuldenbremse angerechnet. Aus Steuerzahlersicht wäre das nur eine Scharade, die mit echter Haushaltskonsolidierung nichts zu tun hat.

Fazit

Der BdSt hofft, dass das Normenkontrollverfahren die Landesregierung zu einer Reform des Pensionsfonds zwingen wird. An sich ist das Modell eine gute Idee, weil es im engeren Sinne generationengerecht ist und die langfristigen Kosten von Verbeamtungen transparenter macht. Doch der Pensionsfonds muss aus Haushaltsüberschüssen gespeist werden – nicht von als „Investitionen“ getarnten neuen Schulden. Auch für den Erfolg der künftigen Haushaltskonsolidierung ist es von entscheidender Bedeutung, dass jedwede versteckte Schuldenmacherei unterbunden wird.