20.01.2015

BdSt fordert: „Finger weg von Spekulationen“

Land sollte striktes Verbot von Spekulationen verankern

Die Freigabe des Wechselkurses für den Schweizer Franken stellt viele Kommunen in Deutschland vor finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund der Steuerzahler warnte bereits mehrfach vor den Gefahren jedweder Spekulationsgeschäfte und fühlt sich nun bestätigt. Das Land Rheinland-Pfalz solle Konsequenzen ziehen und ein striktes kommunales Verbot von Spekulationen in der Gemeindeordnung verankern.

„Glücklicherweise scheint es so, dass nur wenige Kommunen in Rheinland-Pfalz von dem Franken-Problem betroffen sind. Allerdings zeigt die Entwicklung deutlich, dass selbst vermeintlich sichere Fremdwährungskredite unkalkulierbare Risiken bieten. Zinserleichterungen mit Wechselkursrisiken zu erkaufen, ist kein Geschäft, das sich garantiert für die Kommunen auszahlt“, warnt René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz.
Der Steuerzahlerbund verweist darauf, dass die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung noch kein klares Spekulationsverbot für Kommunen enthalte. Zwar gibt es eine Verwaltungsvorschrift des Landes, die Fremdwährungskredite nur im Ausnahmefall erlaube, aber das reiche nicht. „Fremdwährungskredite, Zinsderivatgeschäfte und andere Arten der faktischen Spekulation haben in der kommunalen Finanzierung nichts zu suchen. Das Land sollte daher ein striktes Spekulationsverbot in der Gemeindeordnung verankern, um in Zukunft jedwede Gefahr auszuschließen“, fordert Quante.