14.01.2015

Keine Fehler wiederholen! Stabilitäts- und Wachstumspakt

BdSt fordert Festhalten am Stabilitäts- und Wachstumspakt

Die Pläne der EU-Kommission, den Stabilitäts- und Wachstumspakt aufzuweichen, sind Gegenstand der Kritik des BdSt. Mit den EU-Plänen für neue Ausnahmeklauseln bei der Ermittlung des Defizitkriteriums werden Fehler der Vergangenheit wiederholt, befürchtet der BdSt.

Schon mit der damaligen Übereinkunft der früheren Regierungschefs Gerhard Schröder und Jacques Chirac vor gut zehn Jahren hatten Deutschland und Frankreich die Regeln für die Eurozone aufgeweicht. Damit wurde die Haushaltsdisziplin in vielen Mitgliedstaaten zur Nebensache. Auch deshalb ist die Staatsschuldenkrise viel zu spät erkannt worden.

Anlass der EU-Pläne ist der „Europäische Fonds für strategische Investitionen“ (EFSI), der jetzt durch die EU-Kommission auf den Weg gebracht wurde. Der EFSI ist ein mit 21 Milliarden Euro ausgestatteter EU-Investitionstopf, der mit weiteren Mitteln aufgestockt werden soll. Um den Mitgliedstaaten eine Teilnahme am EFSI schmackhaft zu machen, sollen die nationalen EFSI-Beiträge im Stabilitäts- und Wachstumspakt „wohlwollend“ berücksichtigt werden.

Konkret: Wenn die Regierungen in ihre nationalen Kassen greifen und dafür neue Schulden aufnehmen, darf die Defizitquote nach den neuen Plänen über den Grenzwert von drei Prozent getrieben werden, ohne dass die Kommission ein Strafverfahren einleitet. Damit riskiert die Europäische Kommission, dass die Schuldenschleusen in der Eurozone erneut geöffnet werden. Am Ende haftet der Steuerzahler, warnt der BdSt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt darf keinesfalls weiter verwässert werden!