13.04.2018

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kommt!

Aktuelles Steuerrecht

Rechtsanwälte, Steuerberater oder Banken (sog. Intermediäre) müssen bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen künftig an die Finanzbehörden melden. Das haben die EU-Finanzminister im März 2018 beschlossen.

Eine exakte Definition der zu meldenden Gestaltungen enthält die Richtlinie allerdings nicht. Vielmehr nennt sie eine Reihe von Kennzeichen („Hallmarks“), die eine Berichtspflicht auslösen. Eine Missachtung der Anzeigepflicht soll Sanktionen nach sich ziehen; auch diese sind jedoch im Detail noch nicht festgelegt. Sofern für die Intermediäre nach nationalem Recht Verschwiegenheitspflichten gelten, weil sie als Berufsgeheimnisträger einer Schweigepflicht unterliegen, kann die Anzeigepflicht auf den Steuerzahler übergehen. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie bis Ende 2019 in nationales Recht umsetzen. Die neue Meldepflicht soll dann ab dem 1. Juli 2020 gelten.

Darüber hinaus planen die Finanzminister der Bundesländer, eine Berichtspflicht für rein nationale Gestaltungen einzuführen. Bis Sommer 2018 soll ein entsprechender Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen erarbeitet werden. Es bleibt abzuwarten, wie konkret der deutsche Gesetzgeber wird.

Foto: Fotolia/ Marco2811

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