Sechs Schwarzbuch-Fälle aus Rheinland-Pfalz
Die öffentliche Verschwendung 2026/2027
Der Bund der Steuerzahler stellt sein neues Schwarzbuch vor: Mit 100 gravierenden Fällen aus ganz Deutschland wird wieder beispielhaft der verschwenderische Umgang mit Steuergeld dokumentiert. Kostenexplosionen bei Staatsbauten, ausufernde Subventionen, öffentliche Wirtschaftsflops, teure Fehler und sinnlose Skurrilitäten – es gibt viele Arten, wie der Staat unser aller Geld verbrennt. Rheinland-Pfalz ist in diesem Jahr mit sechs Fällen dabei.
1. Der teure Schimmelfleck von Trier (Rubrik: Teure Fehler)
Seit mehr als zwei Jahren ist ein von der Stadt Trier angemietetes Schulgebäude ungenutzt. Grund dafür ist ein Schimmelbefall in einem Keller-WC. Der Schimmel wurde bislang nicht beseitigt, aber Trier kommt nicht aus dem Mietvertrag heraus. Miete, Nebenkosten, Investitionen – es drohen Ausgaben von insgesamt rund 790.000 Euro in der Laufzeit von fünf Jahren. Dazu kommen 1,5 Mio. Euro für Raummodule.
Trier. Um Schüler aus überfüllten Gymnasien unterzubringen, mietete die Stadt Trier im Jahr 2023 als Ausweichquartier das Gebäude der ehemaligen privaten Eberhardschule an. Der Mietvertrag wurde mit der Eigentümergemeinschaft für eine Laufzeit von fünf Jahren geschlossen und begann zum 1.12.2023. Die Nettomiete beläuft sich auf 9.250 Euro pro Monat plus Nebenkostenvorauszahlung von 1.000 Euro. Pro Jahr kostet das Gebäude die Stadt also rund 120.000 Euro. Im Mietvertrag verpflichtete sich Trier außerdem, für Wartung, Sanierung und Unterhaltung aufzukommen. Zusätzlich investierte Trier rund 190.000 Euro in das Gebäude – für Umbauten, Einbauten, Renovierungen und Bewirtschaftungskosten.
Dann kam die Überraschung: Im Sommer 2024 wurde in einer Toilette im Schulkeller eine rund 50 mal 50 Zentimeter große Schimmelfläche entdeckt. Daraufhin sperrte das Gesundheitsamt das Gebäude für den Schulbetrieb. Wer annimmt, dass der Schimmelfleck schnell beseitigt wurde und die Schule wie geplant wieder in Betrieb ging, liegt falsch. Stattdessen stritten Stadt und Eigentümergemeinschaft darüber, wie mit dem Schimmel umzugehen sei. Eine grobe Schätzung einer Fachfirma bezifferte die Kosten zur Beseitigung und Sanierung auf rund 60.000 Euro. Laut Presse waren die Eigner gegen einen Mietaufschlag bereit, den Schimmel zu beseitigen. Allerdings konnte aus Sicht der Stadt – warum auch immer – nicht sichergestellt werden, dass der Schaden nicht erneut auftreten würde. Deshalb wurde die schulische Nutzung nicht weiterverfolgt.
Kommt Trier dafür aus dem Mietvertrag früher raus? Nein, denn ein Sonderkündigungsrecht besteht laut Stadt nur, wenn für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs Kosten entstehen würden, die 30 Prozent des Gebäudewerts überschreiten. Aber solche Kosten konnten und können nicht nachgewiesen werden. Stattdessen hat Trier eine Kündigung zum Ablauf der Festlaufzeit zum 30.11.2028 ausgesprochen. Andere bauliche Probleme mit der Immobilie sind der Stadt nicht bekannt. Alternativ genutzt wird das Gebäude bisher dennoch nicht – und das seit mehr als zwei Jahren! Schlimmstenfalls werden also für die komplette Vertragslaufzeit rund 600.000 Euro für Miete und Nebenkosten sinnlos verbrannt, dazu kommen die bereits getätigten Investitionen in Höhe von 190.000 Euro. Auf den Punkt gebracht: Mit einem nicht beseitigten Fleck sind Steuergelder von insgesamt 790.000 Euro verbunden. Eine irre Verschwendungsgeschichte! Die ist aber noch nicht zu Ende.
Denn was wurde aus den Schülern, die ursprünglich in die Eberhardschule sollten? Für diese wurde zur Unterbringung schon wieder ein neuer Plan benötigt. Die Lösung: Auf dem Klosterhof des Auguste-Viktoria-Gymnasiums hat Trier sogenannte Raummodule aufgebaut, die rund 1,5 Mio. Euro gekostet haben. Diese umfassen vier vollständig ausgestattete Klassenräume, die mit Fluren verbunden sind, und ein Sanitärmodul. Aus dem Schulbauförderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz soll Trier dafür 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Wenn der lokale Platz-Mehrbedarf nicht mehr gegeben ist, sollen die Module anderswo zum Einsatz kommen.
Doch für diesen Millionenbetrag hätte – rein rechnerisch – wohl auch der Schimmel in einer ganzen Menge von Schüler-WCs beseitigt werden können. Die finanzielle Verhältnismäßigkeit der gewählten Alternative passt hier so gar nicht.
Der Bund der Steuerzahler fordert:
Es kann die Steuerzahler nur erstaunen, wie in Trier ein überschaubarer Schimmelfleck in einer Toilette zu einem solch finanziellen Desaster führen konnte. Sechs- bis siebenstellige Beträge ausgeben kann die Stadt – einen Schimmelfleck beseitigen aber nicht?
2. Fahrradturm de luxe (Rubrik: Brücken, Straßen & Verkehr)
Die Stadt Frankenthal (Pfalz) hat am Hauptbahnhof eine neue Sehenswürdigkeit – ein rund elf Meter hoher Turm, in dem 96 Fahrräder abgestellt werden können. Diese unkonventionelle Konstruktion hat rund 1,3 Mio. Euro gekostet, umgerechnet rund 13.500 Euro je Stellplatz. Dazu kommt ein geschätztes Betriebsdefizit von 30.000 Euro pro Jahr.
Frankenthal. Die Stadt Frankenthal in der Pfalz will die Kombination von Fahrrad, Bus und Bahn attraktiver machen. Zudem sollte das Umfeld des Hauptbahnhofs modernisiert und als zentraler „Mobilitätsknotenpunkt“ weiterentwickelt werden. Ein wichtiges Projekt dazu war der Bau eines besonderen Fahrradparkturms. Erste vorbereitende Arbeiten fanden Mitte Dezember 2024 statt, Ende Mai 2026 wurde der Turm eröffnet.
Der mit Holz verkleidete Fahrradparkturm ist rund elf Meter hoch und damit ein Blickfang. Die Kapazität beläuft sich auf 96 gesicherte Stellplätze, davon acht mit Stromanschluss für E-Bikes. An zwei Seiten des Turms befinden sich je vier Portale, an denen die Fahrräder in einer Art Kabine abgestellt werden können. Dann schließt sich das Portal, und die Kabine rollt wie in einem Paternoster nach oben. Beim Auschecken fährt das System das gebuchte Fahrrad wieder nach unten. Mit einer App kann im Vorfeld gecheckt werden, ob ein Stellplatz verfügbar ist.
Gekostet hat dieser schicke Fahrradparkturm rund 1,3 Mio. Euro, umgerechnet also satte 13.500 Euro je Stellplatz. Zum Vergleich: Herkömmliche Fahrradunterstände mit Dach und Schließmöglichkeit gibt es schon für dreistellige oder geringe vierstellige Kosten je Stellplatz. Interessant: In diesem teuren Fall musste Frankenthal die hohen Kosten weitgehend nicht selbst stemmen, denn die Finanzierung erfolgte zu fast 98 Prozent über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Doch bei einer Mischfinanzierung wie in diesem Fall muss jeder wissen: Auch Geld aus dem KIPKI-Topf ist Steuergeld!
Mitte 2026 war Frankenthal im Schriftwechsel mit dem Bund der Steuerzahler freimütig ehrlich: Der Fahrradparkturm sei nicht errichtet worden, um möglichst viele Fahrräder möglichst günstig unterzubringen, für das reine Schaffen zusätzlicher Stellplätze wären einfachere Lösungen denkbar gewesen. Ziel sei vielmehr die Bereitstellung sicherer und wettergeschützter Abstellmöglichkeiten für hochwertige Fahrräder und insbesondere E-Bikes unmittelbar am Gleiszugang gewesen. Zudem wäre der Fahrradparkturm ohne die hohe Landesförderung in dieser Form nicht umgesetzt worden.
Als wären die Baukosten zulasten der Steuerzahler nicht schon hoch genug, dürfte der neue Fahrradparkturm derzeit auch noch zum Zuschussgeschäft werden. Laut Auskunft der Stadt von Juni 2026 beträgt die Nutzungsgebühr nur 25 Cent pro Stunde, maximal ein Euro pro Tag. Ein Monatsabo ist gleichfalls möglich und kostet nur fünf Euro. Wer sein E-Bike aufladen will, zahlt etwas mehr. Frankenthal geht aktuell von Einnahmen in Höhe von rund 5.000 Euro pro Jahr aus – bei geschätzten Betriebskosten von rund 35.000 Euro pro Jahr. Preisliche „Anpassungen“ könnte es aber noch geben.
Der Bund der Steuerzahler meint:
Schick sieht der Fahrradturm schon aus, platzsparend ist die Konzeption auch. Allerdings sprengt die finanzielle Verhältnismäßigkeit bei Bau und Vermietung der Stellplätze jedes vernünftige Maß. Kein Wunder, dass solche Projekte nur per Mischfinanzierung realisiert werden.
3. Weniger Fraktionen, mehr Vizepräsidenten im Landtag (Rubrik: Teure Diener)
Der neue Landtag von Rheinland-Pfalz gönnt sich statt zwei nun drei Vizepräsidenten. Dabei gibt es im Parlament weniger Fraktionen als vor der Wahl. Diese parteipolitische Eitelkeit kostet mehr als 150.000 Euro pro Jahr.
Rheinland-Pfalz. Nach den Landtagswahlen im März 2026 kam es zu einem Wechsel in der Landesregierung. Die Anzahl der Fraktionen reduzierte sich deutlich: Nach der Wahl von 2021 hatte es noch sechs Fraktionen im Landtag gegeben, nach der Wahl von 2026 waren es nur noch vier. Was sich dagegen im Landtag plötzlich erhöhte, war die Anzahl der Vizepräsidenten: Gab es im alten Landtag neben dem Landtagspräsidenten zwei Vizes, wurden es nun drei. Die größte Fraktion bekam den Posten des Präsidenten und einen Vize, der kleinere Koalitionspartner einen Vize und die kleinste Oppositionsfraktion auch einen Vize. Die größte Oppositionskraft erhielt dagegen keinen.
Eine organisatorische Notwendigkeit für ein größeres Vorstandsgremium im Landtag gibt es offenkundig jedoch nicht. Der rheinland-pfälzische Landtag kam bislang gut mit zwei Vizes zurecht, andere Bundesländer zeigen gleichfalls, dass ihre Landtage mit weniger als drei Vizes funktionieren. So ist dies nur eine teure parteipolitische Eitelkeit. Denn für einen Vize-Posten in Rheinland-Pfalz gibt es das Eineinhalbfache der Abgeordnetendiät, umgerechnet also knapp 13.000 Euro pro Monat bzw. mehr als 150.000 Euro pro Jahr.
Man hätte es bei zwei Vizepräsidenten belassen oder sich gar ein Beispiel an Baden- Württemberg nehmen können. Auch im Ländle war im März 2026 gewählt worden. Doch obgleich Baden-Württembergs Landtag über 50 Abgeordnete mehr aufweist als der von Rheinland-Pfalz, wurde dort die Anzahl der Vizes von zwei auf einen reduziert: Ein Koalitionspartner erhielt den Präsidenten-Posten, der andere Partner den Vize-Posten und die Opposition ging leer aus. Ist deswegen die Parlamentsarbeit in Stuttgart zusammengebrochen?
Der Bund der Steuerzahler kritisiert:
In Zeiten knapp gefüllter Kassen ist es völlig überflüssig und gegenüber den Bürgern ein schlechtes Zeichen, den politischen Betrieb immer weiter aufzublähen. Wie es sparsamer hätte gehen können, hat Baden-Württemberg demonstriert.
4. Neue Landesregierung, Sonderurlaub bleibt (Rubrik: Teure Diener)
Wiederholt kritisierte der BdSt, dass die Regierung von Rheinland-Pfalz ihren Staatssekretären teils sehr lange Sonderurlaube genehmigt hat, damit diese woanders mehr Geld verdienen können. Amtsbezüge erhalten sie in dieser Zeit zwar nicht, doch wird der Sonderurlaub für eine höhere Pension angerechnet. Die oppositionelle CDU hatte das im Wahlkampf einen „Skandal“ genannt, aber nach ihrem Sieg blieb der bereits bewilligte Sonderurlaub bestehen.
Rheinland-Pfalz. Im Land ist es schon fast traditionelle Unsitte, dass politische Beamte wie Staatssekretäre teils sehr lange Sonderurlaube genehmigt bekommen, damit sie woanders besser dotierten Jobs nachgehen können. Die Steuerzahler müssen in dieser Zeit zwar keine Amtsbezüge zahlen, doch wird der Sonderurlaub als ruhegehaltsfähige Amtszeit anerkannt, sodass sich die späteren Pensionen entsprechend erhöhen.
Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sind längerfristige Beurlaubungen selbst aus wichtigem Grund nur ausnahmsweise anzuerkennen. Schon Beurlaubungen von sechs Monaten gelten als besonders lang. Darauf wies auch der Landesrechnungshof hin. Doch das sah die damals SPD-geführte Landesregierung anders – und wo kein Kläger, da kein Richter. Die Regierung behauptete, dass die Rückkehr der beurlaubten Staatssekretäre in ihre Ämter vorgesehen sei und die konkrete Umsetzung im Einzelfall zu gegebener Zeit geprüft werde.
Im Landtagswahlkampf 2026 war das ein heißes Thema, auch stark kritisiert von der Opposition. Die SPD-geführte Landesregierung war sich jedoch keiner Schuld bewusst und machte weiter, als wäre nichts gewesen. So verabschiedete sich im März 2026 der nächste Staatssekretär mit SPD-Parteibuch in den Sonderurlaub: Er bekam fünf Jahre Sonderurlaub genehmigt – also fast für die komplette nächste Legislaturperiode – um im Vorstand der Universitätsmedizin Mainz zu arbeiten. Dieser und andere Fälle wurden im Wahlkampf auch von der oppositionellen CDU scharf kritisiert. So ließ ihr Spitzenkandidat im März 2026 zum „Sonderurlaubs-Skandal“ u. a. verlauten, dass beurlaubte Staatssekretäre nicht das Beste aus zwei Welten bekommen dürften – ein hohes Gehalt im neuen Job und später bessere Pensionsansprüche. Die Menschen könnten sich darauf verlassen, dass er, sollte er Ministerpräsident werden, diese Praxis beenden würde. Tatsächlich wurde der CDU-Spitzenkandidat im Mai 2026 dann auch der neue Ministerpräsident und koalierte dafür mit der SPD.
Der Bund der Steuerzahler hakte bei der Staatskanzlei nach und fragte, ob die Sonderurlaubspolitik, wie versprochen, beendet werde. Tatsächlich: Nun hieß es, dass es künftig keine derartigen Beurlaubungen mehr geben werde. Doch es gibt eine entscheidende Einschränkung: Für bestehende Sonderurlaube gilt das Versprechen offenbar nicht (mehr). Der noch frische Sonderurlauber darf seine fünf Jahre behalten, obwohl er als Staatssekretär jederzeit in den einstweiligen Ruhestand hätte versetzt werden können.
Ansonsten lesen sich die Auskünfte der „neuen“ Staatskanzlei fast genauso wie die der „alten“ Staatskanzlei. Was bei der CDU vor der Wahl als „Skandal“ galt, wird nun als „rechtlich vertretbar bewertet“. Auf die Frage nach den finanziellen Auswirkungen der Beurlaubung auf die Pensionsansprüche des Staatssekretärs, der zur Universitätsmedizin
Mainz gewechselt war, gibt es – in der Tradition der alten Landesregierung – keine konkrete Auskunft, nicht einmal eine Schätzung. Denn das könne „zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beziffert werden“. Der Landesrechnungshof ging in anderen Fällen von bis zu fünfstelligen Zusatzlasten aus: Je länger der Sonderurlaub dauert, desto höher sind die Pensionsansprüche.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert:
Die Regierung hat gewechselt, aber ein Politiker mit sechsstelligem Jahresgehalt kann im Sonderurlaub weiterhin Pensionsansprüche bekommen, die man sich mit einer Rente nur schwierig bis gar nicht erarbeiten kann.
5. Und sie bewegen sich doch! (Rubrik: Erfolge)
Nach über zehn Jahren und Gesamtkosten von mehr als fünf Mio. Euro endet die Shelter-Posse am Flugplatz Zweibrücken – auch dank der beharrlichen Kritik des Bundes der Steuerzahler. Die 80 ursprünglich für Geflüchtete gekauften Betonunterkünfte werden künftig von Bundespolizei und Bundeswehr genutzt.
Bund/Rheinland-Pfalz. Nach Ausgaben von mehr als fünf Mio. Euro findet eine zehnjährige Odyssee ihr Ende. Die seit Jahren nutzlos herumstehenden 80 Betonshelter – kleine Doppelhäuschen – am Rande des Flugplatzes Zweibrücken erhalten ein zweites „Leben“: Ein Teil wird bei der Bundespolizei als Lagerraum genutzt, der andere Teil geht an die Bundeswehr.
Die bereits 2015 vom Land Rheinland-Pfalz als temporäre Flüchtlingsunterkünfte erworbenen und dann kaum genutzten Shelter übernahm 2018 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Für Miet-, Neben- und Betriebskosten sind seitdem, Monat für Monat, Jahr für Jahr, insgesamt mehr als 1,6 Mio. Euro aufgelaufen. Rheinland-Pfalz hatte seinerzeit 2,3 Mio. Euro für den Kauf der Quartiere gezahlt. Mehrfach wurden Nachnutzungspläne verschoben und geändert, denn ursprünglich sollten die Betonhäuschen bereits seit 2022 im Dienst der Bundespolizei stehen. Doch erst im Winter 2025 erfolgte die nötige Ausschreibung für Abtransport und Herrichtung der neuen Aufstellflächen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens 1,2 Mio. Euro.
Der Bund der Steuerzahler beobachtete und kritisierte die festgefahrene Situation schon lange und drängte mehrfach öffentlich, auch durch Einträge in seinem Schwarzbuch, auf ein zügiges Ende der Farce – ob durch einen beschleunigten Abtransport oder einen Abriss. Nun ist es so weit: Die Shelter haben diesen Sommer die Reise in ihr zweites „Leben“ angetreten. Der Mietvertrag wird sodann mit einer Frist von einem Monat gekündigt, sowie die Modalitäten für den verbleibenden Rückbau der Shelter-Standflächen feststehen.
Der Bund der Steuerzahler meint:
Stillstand im wahren Wortsinn! Diese jahrelange Planungsposse wirft kein gutes Licht auf die Arbeit staatlicher Institutionen. Die Kosten für diese Ineffizienz tragen die Steuerzahler.
6) Ungenutzter „Rotlicht-Container“ wurde abtransportiert (Rubrik: Erfolge)
Die Stadt Trier verlegte den Straßenstrich in ein Gewerbegebiet und stellte dort einen angemieteten Container für Sexarbeiterinnen auf – doch der war stets verschlossen. Somit musste der Schlüssel im Rathaus oder auf einem Amt abgeholt werden, was in mehr als zwei Jahren keine Prostituierte tat. Diese realitätsfremde Aktion wurde im Schwarzbuch 2025/26 scharf kritisiert, und bereits im November wurde der Container abtransportiert. Gesamtkosten der Aktion: fast 15.000 Euro.
Trier. Vor Jahren wurde der Straßenstrich per Sperrgebietsverordnung in ein Gewerbegebiet verbannt. Als freiwilligen „Ausgleich“ dafür, dass die Prostituierten ihrer Arbeit nun im nachts eher verwaisten Gewerbegebiet nachgehen würden, stellte Trier im April 2023 in der Gottbillstraße einen Container auf. Dieser beinhaltete ein WC und einen Aufenthaltsraum – und bot damit auch Schutz vor Regen und Kälte.
Problem: Der Container war stets abgeschlossen. Wollte eine Prostituierte diesen nutzen, musste sie sich zuerst im Rathaus, Ordnungsamt oder Gesundheitsamt den Schlüssel abholen. Für die verantwortlichen Politiker und Beamten vielleicht überraschend, tatsächlich jedoch absehbar und überdies nachvollziehbar, nutzte keine einzige Sexarbeiterin dieses Angebot der Stadt.
Doch auch ungenutzte Container verursachen Kosten für die Steuerzahler, wenn diese wie in Trier von der Stadt angemietet wurden. Dazu kamen Ausgaben für Wasser, Ver- und Entsorgung. Wir haben diese misslungene Aktion im Schwarzbuch 2025/26 scharf kritisiert und die Stadt aufgefordert, diese umgehend zu beenden. Der Fall ging durch die Medien. Und siehe da – bereits im November 2025 wurde der ungenutzte Container abtransportiert und der Mietvertrag von der Stadt gekündigt. Alles in allem hat Trier diese Aktion insgesamt fast 15.000 Euro gekostet. Abgesehen vom Steuergeld: Geholfen hat diese Aktion tatsächlich niemandem.
Der Bund der Steuerzahler meint:
Auch an sich gut gemeinte Projekte können Steuergeld verbrennen, wenn sie nicht zu Ende gedacht wurden – so wie beim „Rotlicht-Container“ in Trier.
Hinweis: Die Schwarzbuch-Fälle aus ganz Deutschland sind auf www.schwarzbuch.de einsehbar. Print-Exemplare des Schwarzbuches können kostenfrei beim BdSt Rheinland-Pfalz bezogen werden, solange der Vorrat reicht.


