07.10.2026

Pflegeversicherung muss sich neu orientieren!

BdSt fordert: Ausgaben begrenzen und Staat involvieren, statt Beiträge durch die Hintertür erhöhen!

Zur heute vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegereform fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine grundlegende finanzpolitische Neuorientierung der sozialen Pflegeversicherung. Wie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung muss auch in der Pflege gelten: Die Ausgaben müssen sich stärker an den verfügbaren Einnahmen orientieren!

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik nötig

In den vergangenen Jahren wurden Leistungen immer wieder ausgeweitet, ohne ihre dauerhafte Finanzierbarkeit ausreichend zu berücksichtigen. Die Folgen sind deutlich sichtbar: Obwohl sich die Beitragseinnahmen seit 2019 durch mehrfache Beitragserhöhungsrunden um mehr als 56 Prozent erhöht haben, sind die Ausgaben der Pflegekassen zeitgleich um rund 68 Prozent gestiegen. Eine nachhaltige Reform muss deshalb vor allem die Ausgabendynamik bremsen und bestehende Leistungen und Strukturen auf ihre Finanzierbarkeit prüfen. Eine Strukturkommission, wie von Gesundheitsminister Carsten Linnemann angekündigt, kann hier sinnvoll sein, wenn sie endlich zu konkreten Entscheidungen führt. Doch letztlich haben wir auch in der Pflege weniger ein Erkenntnisproblem als ein Umsetzungsproblem!

Kalte Progression im Beitragsrecht stoppen

Fakt ist: Die Pflegeversicherung hat nicht in erster Linie ein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Wer dauerhaft mehr ausgibt, als die Einnahmeentwicklung hergibt, darf die Rechnung nicht immer wieder an Beschäftigte und Betriebe weiterreichen und damit den Wirtschaftsstandort schwächen. Das gilt vor allem für die Beitragsbemessungsgrenze. Ihre reguläre, regelgebundene Anpassung ist nachvollziehbar. Politisch veranlasste und überproportionale Anhebungen dagegen führen faktisch zu höheren Beiträgen, obwohl der Beitragssatz formal unverändert bleibt. In der Wirkung handelt es sich um eine kalte Progression im Beitragsrecht! Diesen falschen Weg hat die Politik bereits mit der ab 2027 greifenden Gesundheitsreform eingeschlagen, nun sollen die bis zu sechs Millionen gesetzlich GKV-Versicherten auch noch Extra-Beiträge für die Pflegekassen leisten. Im Gesetzgebungsverfahren muss diese politisch motivierte Extra-Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gestoppt werden!

Staat muss Beitrag leisten

Wenn sich die Ausgaben künftig stärker an den Einnahmen orientieren sollen, darf zugleich nicht an der Einnahmeseite manipuliert werden. Eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre nichts anderes als eine Beitragserhöhung durch die Hintertür. Sie belastet qualifizierte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zusätzlich und verteuert Arbeit. Stattdessen ist der Staat gefragt, seiner Verantwortung zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen stärker gerecht zu werden. Derzeit leistet der Bund hierfür einen Beitrag von Null! Doch durch eine konsequente Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus Steuermitteln können die Beitragseinnahmen wieder stärker auf die eigentliche Versicherungsleistung ausgerichtet werden.

Bildquelle: © AdobeStock/Africa-Studio

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