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Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
Datum: 05.11.2026
Uhrzeit: 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Fragerunde: ab ca. 13:30 Uhr
Referent: Ralf Schönfeld
Veranstaltungsort: Online auf Zoom
Diese kostenfreie Veranstaltung richtet sich an BdSt-Mitglieder aus den Landesverbänden Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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Thema und Inhalt:
Vermieter müssen schon bei „normalen“ Mieterhöhungen anhand eines Mietspiegels oder Vergleichsmieten mit Widerständen seitens der Mieter rechnen. Noch komplizierter wird es, wenn an einem Haus Renovierungen beabsichtigt sind und dafür eine Mieterhöhung angestrebt wird. Dies gilt nicht nur für energetische Sanierungen oder den Heizungstausch.
Ralf Schönfeld, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet-, WEG- und Immobilienrecht, sowie Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz e.V., erläutert in seinem Vortrag die verschiedenen Möglichkeiten zur Mieterhöhung nach Modernisierung und gibt Tipps zum richtigen Vorgehen für Vermieter, damit die Modernisierungsmieterhöhung erfolgreich umgesetzt werden kann.
Folgende Themen werden dabei behandelt:
- Abgrenzung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
- Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist für Härtefalleinwände
- Einschränkung der Mietminderung bei energetischer Modernisierung
- Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
- Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
- Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
- Berücksichtigung von Kosten für Erhaltungsmaßnahmen und Anrechnung von Drittmitteln
- Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage oder Wärmepumpe
- Vereinfachtes Verfahren – „Kleine“ Modernisierungsmieterhöhung
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Die Veranstaltung findet auf Zoom statt.
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