14.08.2026

Sommer – Sonne – Arbeitszimmer – Klimaanlage

Aktueller Steuertipp

Da sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige ganz oder teilweise von zu Hause arbeiten, stellt sich gerade im Sommer zu den heißen Tagen die Frage, ob sich die Anschaffung einer Klimaanlage für das Arbeitszimmer steuerlich lohnt.

Zuerst muss geprüft werden, ob das häusliche Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird. Dies ist zu bejahen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Eine private Mitbenutzung des Arbeitszimmers ist bis zu 10 % unschädlich.

Klimaanlagen gehören zur Ausstattung eines Arbeitszimmers. Sie können somit steuerlich geltend gemacht werden, wobei es für die tatsächlich angefallenen Anschaffungskosten (Kaufpreis, Installationskosten) zwei Möglichkeiten gibt.

  • Die angefallenen Anschaffungskosten sind entweder mit entsprechendem Nachweis in voller Höhe oder aber zusammen mit den anderen Kosten des laufenden Kalenderjahres mit einer Jahrespauschale bis 1.260 Euro absetzbar.

Wenn die Anschaffungskosten mehr als 800 Euro netto betragen, dann unterliegen diese der Absetzung für Abnutzung (AfA).

Wird eine Klimaanlage fest im Gebäude eingebaut, so unterliegt diese der Gebäude-AfA. Die Nutzungsdauer beträgt hier im Durchschnitt 30-50 Jahre.

Wird sie nicht mit dem Gebäude fest installiert, so beträgt die Abschreibungsdauer ca. 5 bis 15 Jahre. Die Nutzungsdauer ist von der Herstellergarantie abhängig.

Betriebskosten wie bspw. Strom für die Klimaanlage können ebenfalls abgesetzt werden.

Wird das Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt, gibt es die Möglichkeit für den Einbau der Klimaanlage die Handwerkerleistungen unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistungen mit bis zu 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr geltend zu machen.

Bildquelle: © Pixabay/donterase

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