Von 1 Euro bleiben nur 46,9 Cent!
Am Montag, 13. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2026
Unser Online-Rechner zeigt die individuelle Belastung / Sonderseiten im „Steuerzahler“-Magazin mit Berechnungen für verschiedene Gruppen / Appell: Bürger und Betriebe über die Einkommensteuer endlich entlasten!
Der Steuerzahlergedenktag 2026 ist am Montag, 13. Juli. Ab 23:21 Uhr arbeiten die Bürgerinnen und Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschafteten, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an den Staat bzw. die öffentlichen Kassen abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 53,1 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Diese Quote lässt sich auch in Form einer Münze ausdrücken: Von jedem verdienten Euro gehen 53,1 Cent weg – nur 46,9 Cent bleiben zur freien Verfügung.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung damit um rund 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Dahinter stehen mehrere Entwicklungen. Stark ins Gewicht fällt der um 0,4 Prozentpunkte gestiegene durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinzu kommt die höhere CO2-Abgabe auf Kraft- und Heizstoffe – mit 60 Euro je Tonne kalkuliert und damit rund 9 Prozent über dem Vorjahr. Nicht zu vergessen sind die Stromumlagen, bei denen sich vor allem die KWKG-Umlage fast verdoppelt hat. Und weil die Einkommen nominal wachsen, klettert der durchschnittliche Steuersatz progressionsbedingt nach oben. Klar ist aber auch: Ohne den weiteren Abbau der kalten Progression im Tarif 2026, für den sich der Bund der Steuerzahler eingesetzt hat, wäre der Belastungsanstieg noch höher ausgefallen.
Einzelne Berechnungen: So hoch ist die Belastung für Singles und Familien
Die von uns prognostizierte Einkommensbelastungsquote von 53,1 Prozent bezieht sich auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte in Deutschland. Das umfasst alle Haushaltskonstellationen von Singles über Alleinerziehende und kinderlose Paare bis hin zu Paaren mit Kindern und sonstigen Mehr-Personen-Haushalten. Wie sieht es hier im Einzelnen aus? Bei den alleinlebenden Arbeitnehmern ist die Belastung 2026 noch höher: Im Durchschnitt werden sie mit 54,0 Prozent belastet – ihr Steuerzahlergedenktag fällt erst auf Freitag, 17. Juli. Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte ist ebenfalls am Montag, 13. Juli – hier liegt die Belastungsquote bei 52,9 Prozent. Beiden Gruppen bleibt nicht mal die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung.
„Der Einkommensteuer-Tarif ist ein Symbol für Deutschlands Wirtschaft! Deshalb drängt die Zeit für eine mutige Reform mit spürbaren Entlastungen.“
„Mit der angekündigten Einkommensteuerreform hat uns die Bundesregierung in die Irre geführt! Von den geplanten Entlastungen in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro bleibt deutlich weniger übrig, als die Koalition vermittelt: Ein erheblicher Teil entfällt auf Maßnahmen, die ohnehin notwendig gewesen wären“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel und meint vor allem die Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags bzw. Kindergelds. Diese Maßnahmen machen rund 75 Prozent der angekündigten „Entlastung“ aus.
Der kleine Rest entfällt auf den höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und die minimale Verschiebung des Spitzensteuersatzes auf 70.600 Euro. Diese beiden Entlastungen werden aber durch geplante Verschärfungen bei der sogenannten Reichensteuer weitgehend wieder aufgezehrt. „Unterm Strich bleibt für viele Steuerzahler weniger übrig, als die große Entlastungszahl vermuten lässt.“
Noch ist es nicht zu spät für fundierte Nachbesserungen! „Weil unsere Wirtschaft substanzielle Entlastungen braucht, müssen Bundestag und Bundesrat nach der parlamentarischen Sommerpause in ambitionierte Beratungen gehen“, fordert Holznagel. „Dabei darf ein zentraler Punkt nicht aus dem Blick geraten: Die kalte Progression im Einkommensteuerrecht muss vollständig und verlässlich abgebaut werden. Der Staat darf nicht zum Inflationsgewinner werden! Wenn Einkommen nur nominal steigen, während ihre Kaufkraft real unverändert bleibt, wächst damit nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger. Eine höhere steuerliche Belastung ist hier nicht gerechtfertigt! Deshalb muss es das politische Ziel sein, die Gesamtbelastung von Einkommen unter die 50-Prozent-Marke zu drücken. In diesem Sinn hat unser Institut einen Vorschlag für eine Einkommensteuer-Reform vorgelegt, der 40 Milliarden Euro Entlastung bringt.“
„Steuern und Abgaben finanzieren wichtige Leistungen – aber mehr als die Hälfte ist zu viel!“
„Mit Steuern und Abgaben werden wichtige Leistungen finanziert. Zum Großteil fließen die Steuer- und Beitragszahlungen in Form von staatlichen Leistungen direkt oder indirekt an die Bürger zurück. Natürlich haben sie in der ersten Jahreshälfte nicht umsonst gearbeitet!“, stellt BdSt-Präsident Reiner Holznagel klar. „Dennoch legt der Steuerzahlergedenktag offen, dass immer noch mehr als die Hälfte des von Arbeitnehmern erwirtschafteten Einkommens staatlich umverteilt und verwaltet wird. Das schwächt Arbeitsanreize, belastet die Wirtschaft und stört das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Deshalb fordern wir eine Diskussion darüber, ob die vielen Leistungen sowie die Systeme selbst effizient sind und die hohe Belastung gerechtfertigt ist.“
Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag
Grundlage unserer Belastungsquoten sind ausführliche Erhebungen, die das Statistische Bundesamt bei privaten Haushalten durchführt. Im Rahmen dieser „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) halten ausgewählte Privathaushalte ihre Einnahmen und Ausgaben anonym in einem Haushaltsbuch fest. Aus den amtlich hochgerechneten Werten entsteht dann ein repräsentatives Abbild der finanziellen Lage der Bevölkerung. Eigentlich wären für die diesjährige Rechnung die LWR-Daten für 2024 an der Reihe gewesen. Weil das Statistische Bundesamt jedoch seine „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ methodisch umgestellt hat, verzögerte sich deren Aufbereitung. Deshalb stammen die jüngsten belastbaren Zahlen aus dem Jahr 2022.
In unsere Berechnungen beziehen wir nicht nur Steuern mit ein, sondern auch Sozialabgaben – dies sind die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, inklusive der Arbeitgeberbeiträge. Letztere werden formal von den Arbeitgebern an die Versicherungen überwiesen, aber von den Arbeitnehmern erwirtschaftet. Die Berücksichtigung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialversicherungen ist national und international wissenschaftlicher Standard. Auch die OECD berücksichtigt Sozialabgaben („social security contributions“) – zum Beispiel in ihrer jährlichen Analyse „Taxing Wages“.
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Bildquelle: © BdSt Deutschland
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