Hochwasser-Sondervermögen läuft aus
Eine erste Bilanz
Die Starkregen- und Hochwasserschäden im Jahr 2021 waren enorm – vor allem durch die Flutkatastrophe im Ahrtal. Die Politik initiierte ein 30 Mrd. Euro schweres Sondervermögen, um die Schadensbeseitigung für Privathaushalte, Betriebe sowie Infrastruktur zu finanzieren.
In wenigen Wochen, am 30. Juni, läuft die Antragsfrist aus. Auf Nachfrage des BdSt stellt sich nun heraus, dass das zuständige Bundesfinanzministerium keinen richtigen Überblick hat. Zwar könne es benennen, dass Stand Ende März 6,04 Mrd. Euro für Wiederaufbaumaßnahmen ausgezahlt wurden (5,09 Mrd. für die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sowie 0,95 Mrd. für Bundesinfrastruktur). Doch zum Stand der noch offenen – also beantragten, aber nicht bewilligten Projekte – heißt es lediglich: „Zum beantragten Volumen liegen dem BMF keine Erkenntnisse vor.“ Diese Frage ist immerhin relevant zur Beantwortung des realen Schadensvolumens der Katastrophe – und ob das Sondervermögen doch noch deutlicher ausgeschöpft wird als bisher. Auch mit Problemen bei der administrativen Abwicklung sollte sich das Ministerium intensiver beschäftigen, denn immer wieder gab es Klagen, dass zu viel Bürokratie die Beseitigung der Flutschäden bremse.
Fazit:
Das Volumen des Sondervermögens geht an den Schadensrealitäten vorbei, auch hat das Finanzressort bisher keine aktualisierte Schadensabschätzung vorgenommen, obwohl es den Fonds verwaltet. Lediglich 20 Prozent sind seit dem Start 2021 abgeflossen, die damaligen Schadensprognosen beliefen sich teils auf deutlich mehr als 30 Mrd. Euro. Da die Antrags- und Bewilligungsfrist seitens des Bundes nicht verlängert wird, werden nachlaufende Auszahlungen aus dem Sondervermögen überschaubar sein.
Textquelle: Bund der Steuerzahler Deutschland/Sebastian Panknin
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