01.04.2026

Weitere Etappe: Grundsteuer-Musterverfahren aus Köln jetzt mit Aktenzeichen

Noch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig / Gemeinsames Engagement von BdSt und Haus & Grund Deutschland

Bei ihrer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer haben der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland beim Bundesverfassungsgericht jetzt eine weitere Etappe erreicht: Der Fall aus Köln, der sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wendet, hat das Aktenzeichen 1 BvR 551/26 erhalten – ein Fall aus Berlin hat bereits das Aktenzeichen 1 BvR 472/26.

Dies hat für betroffene Eigentümer einen ganz konkreten Vorteil: Ist der Einspruch noch nicht abgelehnt, kann jetzt unter Verweis auf die beim Verfassungsgericht Fall anhängigen Fälle das Ruhen des eigenen Verfahrens geltend gemacht werden. In Karlsruhe soll abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Aus Sicht der Verbände führt dieses Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil vor allem die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert.

Der Kölner Fall

Das Verfahren hat eine grundsätzliche Bedeutung für die Bewertung von Immobilien nach dem Bundesmodell. Im Fall geht es um die Bewertung einer Eigentumswohnung als Grundlage für die Grundsteuer. So wurde die betreffende Wohnung mit stark pauschalisierten und intransparenten Werten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse vor Ort oder wertbeeinflussender Besonderheiten des einzelnen Grundstücks bewertet.

Im Einzelnen: Nach unserer Auffassung ist beispielsweise die Zuordnung zu einer bestimmten, deutlich höheren Bodenrichtwertzone trotz schlechterer Wohnlage unverständlich. Konkret: Hier handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmetern. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwerts zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zu der bisherigen Bewertung.

  • Mit der Verfassungsbeschwerde wollen der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist.

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