13.03.2026

Höhere Pauschbeträge für Sachentnahmen im Jahr 2026

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Das Bundesministerium der Finanzen hat die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen im Rahmen des Eigenverbrauchs für das Jahr 2026 mit Schreiben vom 23. Dezember 2025 veröffentlicht. Diese Werte gelten seit 1. Januar 2026 und basieren auf aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zum privaten Konsum und berücksichtigen die Umsatzsteuersenkung.

Für die meisten Betriebe gibt es eine moderate Erhöhung zur Anpassung an gestiegene Lebenshaltungs- und Einkaufskosten. Die neuen Werte bieten somit Bäckern, Metzgern und Gastronomen Planungssicherheit für das aktuelle Steuerjahr. Unter anderem steigt der Jahres-Pauschbetrag für Bäckereien auf 1.885 Euro (2025: 1.842 Euro). Für Metzgereien liegt der neue Wert bei 2.054 Euro (2025: 2.008 Euro). Für Gastronomiebetriebe, die sowohl warme als auch kalte Speisen anbieten, wird die höchste Pauschale festgesetzt. Diese beträgt 4.001 Euro pro Jahr und Inhaber. Durch die Pauschbeträge können Warenentnahmen monatlich pauschal verbucht werden, statt einer aufwendigen Aufzeichnung von Einzelentnahmen. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt daher keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten) zu. Werden Betriebe nachweislich aufgrund einer landesrechtlichen Verordnung, einer kommunalen Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Anweisung vollständig geschlossen, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.