Balkonkraftwerke bei Miete und Wohnungseigentum (WEG)

Datum: 14.01.2026
Uhrzeit: 12:30 bis ca. 13:30 Uhr
Fragerunde: ab ca. 13:30 Uhr
Referent: Ralf Schönfeld
Veranstaltungsort: Online auf Zoom

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für BdSt-Mitglieder kostenfrei.

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Thema und Inhalt:

Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) erfreuen sich unverändert hoher Beliebtheit. Inzwischen gibt es deutschlandweit mehr als eine Million registrierter Anlagen. Dabei wollen immer mehr Mieter oder Wohnungseigentümer selbst Steckersolargeräte bei sich installieren. Discounter und Baumärkte werben zudem mit kostengünstigen Angeboten zur Selbstinstallation.

Doch die Installation einer solchen Anlage erfordert weiterhin die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft. Daran ändern auch die neuen gesetzlichen Erleichterungen für einen Anspruch zur Installation von Steckersolargeräten nichts.

Ralf Schönfeld, Rechtsanwalt, Verbandsdirektor Haus & Grund Rheinland-Pfalz, erläutert in seinem Vortrag umfassend die Fragen zu den rechtlichen Neuerungen der sog. Balkonkraftwerke und gibt Tipps für Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümer.

Zu den Themen gehören unter anderem:

– Anspruch des Wohnungseigentümers auf privilegierte bauliche Veränderung
– Anspruch des Mieters auf bauliche Veränderung der Mietsache
– Voraussetzungen der Erlaubniserteilung durch die WEG bzw. den Vermieter
– Besonderheiten bei vermieteten Eigentumswohnungen
– Weitere behördliche Erlaubnis- und Anzeigeerfordernisse
– (Haftungs-)rechtliche Absicherung der WEG bzw. des Vermieters
– Empfehlungen für Beschlussvorlagen und Gestattungsvereinbarungen

Unter diesem Link finden Sie wichtige Hinweise und häufig gestellte Fragen zum Versand der Zugangsdaten.

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt.

Eine Anleitung zur Nutzung von Zoom finden Sie HIER.

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