12.11.2025

Landtag von Rheinland-Pfalz beschließt Nachtragshaushalt

Was im Oktober 2025 beschlossen wurde

Im Oktober 2025 beschloss der rheinland-pfälzische Landtag mit den Stimmen der Ampel-Koalition einen Nachtragshaushalt.

Im Kern wird darin die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen gestärkt. In den Jahren 2025/2026 erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise durch das Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ zusätzliche Ergänzungszuweisungen von je 300 Mio. Euro pro Jahr. Zudem werden jene Mittel, die das Land aus dem Infrastruktur- Sondervermögen des Bundes an die Kommunen weiterreicht, in 2026 um 50 Mio. Euro aufgestockt. Die zusätzlichen Ausgaben werden jeweils durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen. Die Nettotilgung der Kredite bleibt in 2025 mit 248 Mio. Euro und die Nettokreditaufnahme in 2026 mit 363 Mio. Euro unverändert.

Vom Grundsatz her begrüßt der BdSt diese Finanzspritze. Denn gerade für die hohen Sozial- und Jugendausgaben, die zumeist für die Haushaltslöcher verantwortlich sind, tragen die Kommunen in der Regel keine Verantwortung. Diese resultieren aus Bundes- und Landesgesetzen, welche die Kommunen zu erfüllen haben. Deswegen ist es nur fair, wenn
das Land hier finanziell weiterhilft.

Doch an den prinzipiellen Streitigkeiten um eine faire Kommunalfinanzierung wird dieser Nachtragshaushalt sicher nichts ändern.

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