17.10.2025

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23. September 2025 die amtlichen Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Jahr 2025 veröffentlicht.

Diese Vordrucke sind gemäß § 4 Absatz 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) verbindlich und können sowohl maschinell erstellt als auch elektronisch übermittelt werden, sofern die Bausparkasse ein entsprechendes Verfahren anbietet. Für das Jahr 2025 stehen zwei Antragsformulare zur Verfügung: Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG). Dieser Antrag richtet sich an Personen, die Bausparverträge abgeschlossen haben, und hierfür die Wohnungsbauprämie beantragen möchten. Sowie den Antrag auf Wohnungsbauprämie für andere Aufwendungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2–4 WoPG). Dieser Antrag betrifft Personen, die Aufwendungen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen wie den Erwerb von Wohnraum oder die Modernisierung von Bestandsimmobilien geltend machen wollen. Beide Formulare enthalten detaillierte Erläuterungen, die die Antragsteller durch den Ausfüllprozess führen.

Die vollständigen Vordrucke und Erläuterungen stehen auf der Website des BMF zum Download bereit.

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