24.09.2025

Das Land Rheinland-Pfalz wird verklagt

Kommunaler Finanzausgleich vor Gericht

Der Streit um den Kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz geht in die nächste Runde. Die Stadt Pirmasens sowie die Kreise Cochem-Zell und Südwestpfalz klagen gegen das Land. Das gemeinsame Ziel: eine faire Lösung, welche die Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land beendet. Der BdSt unterstützt dieses Ansinnen.

Der Streit um die kommunalen Finanzen ist in Rheinland-Pfalz eine nicht enden wollende Geschichte. Bereits in der Vergangenheit hatten Kommunen das Land wegen ihrer prekären Finanzsituation verklagt. In den Jahren 2012 und 2020 erklärte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das Landesfinanzausgleichsgesetz, auf welchem die kommunale Finanzausstattung basiert, für verfassungswidrig. Das Land reformierte den Kommunalen Finanzausgleich (KFA), aber aus Sicht zu vieler Gemeinden, Städte und Landkreise nur unzureichend.

Doch wenn die Verhandlungen zu keiner gerechten Lösung führen, müssen die Verfassungsrichter wieder eine Entscheidung zum KFA treffen. Ende Juni 2025 beschloss der Stadtrat von Pirmasens juristisch gegen das Land vorzugehen – stellvertretend für die Mitgliedsstädte des Städtetags. Ziel der Klage sei es, dass die Kommunen vom Land endlich finanziell so ausgestattet werden, dass sie die ihnen vom Bund und Land übertragenen Aufgaben finanzieren können, ohne sich immer weiter verschulden zu müssen.

Die Zahlen sind erdrückend: Alleine für das Jahr 2025 rechnen die zwölf kreisfreien Städte mit einem Gesamtdefizit von über 500 Mio. €. Denn während die Ausgaben – speziell im Jugend- und Sozialbereich – ungebremst ansteigen, sind die Einnahmen bei Weitem nicht ausreichend. Aus Sicht des Städtetages steht die Situation von Pirmasens exemplarisch für die angespannte Lage vieler Städte in Rheinland-Pfalz.

Ähnlich argumentieren die Landkreise. Im Juli 2025 stellten die Kreise Cochem-Zell und Südwestpfalz ihre Klagen gegen den KFA vor – unterstützt vom Landkreistag. Beide Kreise haushalten stark defizitär. Für das Jahr 2025 geht Cochem-Zell von einem Fehlbetrag von rund 29 Mio. € und Südwestpfalz von etwa 21,5 Mio. € aus. In der Folge werden beide Kreise ab 2025 voraussichtlich ein negatives Eigenkapital ausweisen. In der Privatwirtschaft wäre damit der Gang vor das Insolvenzgericht zu prüfen.

Laut dem Landkreistag liegen die Gründe für die hohen Defizite in einem massiven Kostenanstieg in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe, bei den Kindertagesstätten sowie in der Schülerbeförderung/ÖPNV. Ein ausreichendes Wachstum der kommunalen Einnahmen sei aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung aber nicht zu erwarten. Den im Ergebnis stark steigenden Ausgaben werde der KFA trotz der angekündigten Aufstockung in 2025/2026 nicht gerecht.

BdSt-Fazit:
Über ein Jahrzehnt lang litten die Kommunen unter den verfassungswidrigen KFA. Auch wenn das Land Rheinland-Pfalz mehrfach nachgebessert hat, blieb die strukturelle Unterfinanzierung dennoch erhalten. Und das, obgleich das Land selbst regelmäßig drei- bis vierstellige Millionenüberschüsse pro Jahr erzielte. Doch um nicht mehr Geld aus der Landeskasse bereitstellen zu müssen, hat Rheinland-Pfalz seine Kommunen lieber unter Druck gesetzt, kräftig an der Steuerschraube zu drehen. So wurde selbst das Versprechen der Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform vielfach zur Makulatur. Die neuen Klagen gegen den KFA sind daher nur folgerichtig und konsequent.

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