Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an Säumniszuschlägen seit Zinsanstieg
Aktuelles Steuerrecht
Säumniszuschläge sind gesetzlich festgelegte Zuschläge, die entstehen, wenn Steuerzahler ihre fälligen Steuern nicht fristgerecht bezahlen. Gemäß der Abgabenordnung wird für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des rückständigen Steuerbetrags fällig.
Dies entspricht einer jährlichen Belastung von 12 Prozent. Diese Regelung dient sowohl als Druckmittel zur pünktlichen Zahlung als auch als Ausgleich für den Zinsverlust der Staatskasse. In der Vergangenheit wurden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Höhe der Säumniszuschläge geäußert, insbesondere während der Niedrigzinsphase. Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 setzte jedoch ein deutlicher und nachhaltiger Anstieg der Marktzinsen ein. In seinem Beschluss vom 21. März 2025, X B 21/25 (AdV), hat der BFH festgestellt, dass seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen und diese wieder als verfassungsgemäß gelten. Für Zeiträume vor März 2022 bleibt die Frage der Verfassungsmäßigkeit jedoch weiterhin offen. Es empfiehlt sich für betroffene Steuerzahler, zu prüfen, ob für frühere Zeiträume noch Rechtsmittel gegen entsprechende Bescheide eingelegt werden können.
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