14.03.2025

Achtung Leerstand – bis 31.3. Grundsteuer zurückholen

Aktueller Steuertipp

Die Grundsteuer-Erstattung für Vermieter ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hauptbedingung ist, dass die Rohmiete im Jahr 2024 mehr als 50 Prozent unter der ortsüblichen Jahresrohmiete für vergleichbare Objekte liegt.

Dies gilt für Wohnungen, Häuser und Gewerberäume. Vermieter dürfen kein Eigenverschulden an der Mindereinnahme haben, wie etwa durch überhöhte Mietforderungen. Nachweisbare Bemühungen um Neuvermietung bei Leerstand sind erforderlich. Die Grundsteuer wird um ein Viertel gemindert, wenn mehr als die Hälfte der Mieten ausfallen, und um die Hälfte bei vollständigem Mietausfall. Wenn Mieter die Grundsteuer über Nebenkosten zahlen, steht ihnen die Erstattung zu. In diesem Fall ist der Vermieter sogar zur Antragstellung verpflichtet, um die Nebenkosten für die Mieter möglichst gering zu halten.

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