Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
Neue BdSt-Nachricht
Bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist es oft notwendig, den Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und den Grund und Boden aufzuteilen. Dies ist wichtig für die Ermittlung der Absetzungen für Abnutzung (AfA) des Gebäudes. Um diesen Prozess zu vereinfachen, stellen die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern eine Arbeitshilfe zur Verfügung – aktuelle Version vom 24. Januar 2025.
Diese ermöglicht es, in einem standardisierten Verfahren entweder selbst eine Kaufpreisaufteilung vorzunehmen oder die Plausibilität einer bestehenden Aufteilung zu überprüfen. Zusätzlich gibt es eine Anleitung zur Berechnung der Aufteilung des Grundstückskaufpreises. Die Daten werden in dieser Reihenfolge abgefragt: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren. Mit der vorstehenden Prüfreihenfolge für die zur Verfügung vorliegenden Daten wird jedoch kein genereller Vorrang für ein bestimmtes Wertermittlungsverfahren festgelegt, sondern die Verfahrenswahl i. S. d. ImmoWertV typisierend ausgeübt. In der Praxis wird meist auf das Sachwertverfahren zurückgegriffen. Es besteht Kritik darin, dass die Arbeitshilfe den Bodenwert anhand des Bodenrichtwerts für fiktiv unbebaute Grundstücke ermittelt, ohne die Restnutzungsdauerabhängigkeit zu berücksichtigen. Bei bebauten Grundstücken steht jedoch in der Regel die Bebauung und der daraus zu ziehende Nutzen im Vordergrund. Hierfür kann das umgekehrte Ertragswertverfahren angewendet werden, siehe FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20.03.2024, Az. 3 K 3137/19. Die BFH-Rechtsprechung räumt mittlerweile einen weiten Rahmen für die Wahl von Verfahrensvarianten ein, solange es sich nicht um die Restwertmethode handelt. Bei abweichender Festlegung des Grund-Boden-Verhältnisses von der Arbeitshilfe durch den Steuerzahler muss das Finanzgericht jedoch einen Sachverständigen beauftragen, um die Verkehrswerte zu ermitteln.
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