31.01.2025

Kosten der Schneeräumung von der Steuer absetzen

Aktueller Steuertipp

Die derzeitige Jahreszeit kann immer wieder zusätzliche Arbeiten für Hausbesitzer bedeuten. Denn auch wenn sich viele den Schnee im Winter wünschen, stellt sich die Frage: Wer schiebt ihn von den Gehwegen weg.

Denn hier besteht eine Räumpflicht! Steuerzahler, die für die Schneebeseitigung auf privaten oder öffentlichen Wegen vor dem Haus zahlen, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Es sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich absetzbar. Bei Ausgaben von 600 Euro für Räumarbeiten lassen sich so bis zu 120 Euro Steuern sparen. Für den Steuerabzug muss eine Rechnung vorliegen und der Betrag überwiesen worden sein. Nur Arbeits- und Anfahrtskosten sind absetzbar, keine Materialkosten wie Streusalz. Die Finanzverwaltung akzeptiert inzwischen auch Kosten für die Reinigung öffentlicher Gehwege, nicht jedoch für Arbeiten auf der Straße. Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht werden. Dieser umfasst neben der Wohnung auch das dazugehörige Grundstück. Die Tätigkeiten sollten üblicherweise von Haushaltsmitgliedern oder Angestellten durchgeführt werden und einen Bezug zur Haushaltsführung haben.

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