17.01.2025

Fahrtenbuch und Anscheinsbeweis der privaten Dienstwagennutzung

BFH-Urteil vom 22. Oktober 2024, Az. VIII R 12/21

Steuerzahler können die private Nutzung ihres Dienstwagens durch die 1-Prozent-Regelung oder durch ein Fahrtenbuch nachweisen.

Im Fall des BFH mit Urteil vom 22. Oktober 2024, Az. VIII R 12/21, führte der Steuerzahler zwar ein Fahrtenbuch, hatte jedoch nur Dienstfahrten eingetragen. Als freiberuflicher Prüfsachverständiger unterhielt er eine Leasingflotte aus hochwertigen Fahrzeugen. Das Finanzamt und das Finanzgericht akzeptierten die Fahrtenbücher nicht in der vorgelegten Form. Zum einen ging die Finanzverwaltung wegen des fehlenden Nachweises der privaten Nutzung im Zuge des Anscheinsbeweis von einem privaten Gebrauch aus. Zum anderen war das handschriftliche Fahrtenbuch teils nicht gut lesbar und die zusätzlich dargelegten Transkripte erfüllten nicht die Voraussetzungen eines zeitnah ausgefüllten ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs. Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch dadurch erschüttert werden, wenn Steuerzahler den Ausschluss der Privatnutzung glaubhaft machen können. Das machte der Steuerzahler hier geltend, indem er darlegte, dass im Privatbesitz weitere gleichwertige Fahrzeuge für die private Nutzung zur Verfügung standen. Es sind vor allem Vergleichskriterien wie Motorleistung, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit, Ausstattung, Fahrleistung und Prestige von entscheidender Bedeutung. Dies prüfte das FG nicht ausreichend und unterstellte eine abweichende Qualität. Daher hob der BFH die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück. Die Besteuerung der privaten Nutzung greift nur bei der Entnahme des Pkw zu nicht betrieblichen Zwecken. Demzufolge obliegt es dem FG, sich grundsätzlich die volle Überzeugung davon zu verschaffen, dass eine private Nutzung stattgefunden bzw. ob der Steuerzahler den Anscheinsbeweis für eine private Nutzung der Fahrzeuge erschüttert hat.

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