Sachbezugswerte 2025
Aktuelles aus der (Finanz)Verwaltung
Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Der Bundesrat hat die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 22. November 2024 gebilligt.
Seit dem 1. Januar 2025 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung sowie Unterkunft und Miete angepasst. Diese Anpassung basiert auf der Verbraucherpreisentwicklung von Juli 2023 bis Juni 2024. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt auf 333 Euro. Dies bedeutet im Detail, dass für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 4,40 Euro pro Kalendertag angesetzt werden. Der tägliche Gesamtwert für Verpflegung beläuft sich somit auf 11,10 Euro. Für Unterkunft oder Miete wird der monatliche Sachbezugswert auf 282 Euro festgesetzt, was einem Tageswert von 9,40 Euro entspricht. Allerdings kann der Wert für Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, falls der Tabellenwert im Einzelfall als unangemessen erscheint.
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