Wenn das Kind 18 wird
Aktueller Steuertipp
Alleinerziehende haben die Möglichkeit, in die Steuerklasse 2 zu wechseln und dadurch Steuern zu sparen. Zusätzlich zum Grundfreibetrag erhalten sie einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Die Steuerklasse 2 wird jedoch nicht automatisch zugewiesen, sondern: Es muss ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wird das Kind 18, muss dem Finanzamt angezeigt werden, dass weiterhin Kindergeld bezogen werden kann. Wer ist anspruchsberechtigt? Alleinstehende Personen, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben – dort darf also keine weitere erwachsene Person wohnen. Unterm Strich zum 18. Geburtstag: Wird das Kind 18, muss noch Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind sich noch in einer Ausbildung oder einem Studium befindet.
Im Rahmen der Steuererklärung werden die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 ebenfalls überprüft. Daher sollte dem Finanzamt angezeigt werden, wenn das Kind die Ausbildung beendet hat. Dann entfällt in der Regel auch das Kindergeld.
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