30.03.2024

Überschuss von fast einer Milliarde Euro in 2023

Rheinland-Pfalz hortet Rücklage

Im Jahr 2023 hat der rheinland-pfälzische Landeshaushalt einen Haushaltsüberschuss von fast einer Mrd. Euro erzielt. Davon gehen 200 Mio. Euro in die Schuldentilgung und fast 800 Mio. Euro in die Haushaltssicherungsrücklage. Mittlerweile summiert sich diese Rücklage auf rund 3,6 Mrd. Euro und die Ampel-Koalition hat weiterhin keine Idee zu deren sinnvollen Verwendung.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen war sichtlich zufrieden, als sie für das Haushaltsjahr 2023 einen Überschuss von fast einer Milliarde Euro verkünden konnte. Damit fiel der Finanzierungssaldo erneut weit besser aus als im Landeshaushalt geplant. Insgesamt umfasst der Haushalt 2023 laut vorläufigem Abschluss bereinigte Einnahmen von 22,2 Mrd. Euro – und damit rund 160 Mio. Euro mehr als geplant. Demgegenüber fielen die bereinigten Gesamtausgaben mit 21,2 Mrd. Euro um über 1,3 Mrd. Euro niedriger aus als anvisiert. Als besonders große „Ersparnis“ fallen die Investitionen im Kernhaushalt auf – fast 1,6 Mrd. Euro waren angesetzt aber tatsächlich verausgabt wurden nur 1,1 Mrd. Euro. Damit wurde rund 30 Prozent des geplanten Investitionsvolumens nicht realisiert.

Wie wird der Milliardenüberschuss verwendet? So wurden 200 Mio. Euro für die Nettotilgung von Landeskrediten eingesetzt. Doch mit fast 800 Mio. Euro geht der Großteil des Geldsegens wieder in die Haushaltssicherungsrücklage. Diese gewaltige Rücklage summiert sich nun auf fast 3,6 Mrd. Euro! Zum Vergleich: Die Verschuldung des Landes am Kreditmarkt belief sich Ende 2023 auf rund 26,2 Mrd. Euro.

Der Abbau des Schuldenberges wird künftige Zinslasten verringern und stellt daher eine gute Maßnahme dar, welche der BdSt unterstützt. Dennoch müssen bei der Haushaltspolitik zwei dicke Fragezeichen gesetzt werden. Erstens ist es verwunderlich, dass in einem Bundesland mit großem Sanierungsstau geplante Investitionen einfach nicht realisiert werden. Es ist auch nicht so, dass 2023 hierbei eine Besonderheit darstellen würde. Tatsächlich liegen die realisierten Investitionen oft unter den Planungen. Vor diesem Hintergrund wirken politische Diskussionen um eine „Lockerung“ der Schuldenbremse zugunsten „wichtiger Zukunftsinvestitionen“ besonders gekünstelt. Denn wer nicht einmal geplante Investitionen mit vorhandenem Steuergeld umsetzen kann, muss nicht so tun, als gebe es mehr Investitionen, wenn er nur die Schulden-Bazooka krachen lassen dürfte.

Zweitens stellt sich die Frage nach dem Sinn der immer größer werdenden Haushaltssicherungsrücklage. Vielen Bürgern dürfte intuitiv einleuchten, dass es nicht schlecht ist, für Notlagen finanzielle Reserven zu haben. Aber Rheinland-Pfalz hatte und hat in den vergangenen Jahren solche Krisen erlebt. Dazu gehören die Corona- Pandemie als schlimmste Pandemie seit der Spanischen Grippe, das Jahrhundert- Hochwasser 2021 sowie die finanziellen Auswirkungen der Flüchtlingskrise und des Ukrainekrieges – nichts davon hat die Landesregierung bewogen, die Rücklage aufzulösen. Auf welches Krisenformat wird also gewartet? Zumal: In Notlagen dürfen Ausnahmen von der Schuldenbremse gemacht werden. Rücklagen trotz hoher bereits bestehender Schulden zu horten, bedeuten nur unnötige Zinslasten.

Neben der forcierten Schuldentilgung durch die Rücklagen-Auflösung wäre es ebenso möglich und angemessen, Steuern und Abgaben in Landesverantwortung zu senken. Dazu würden sich die ersatzlose Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die Senkung der Grunderwerbsteuer anbieten. Den Bürgern ein Teil ihres eigenen Geldes zurückzugeben wäre allemal sinnvoller, als das Geld in Rücklagen zu horten.

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