Wie kann man nach einem Unfall bei Glätte Steuern sparen?
Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen
Ist man auf dem Weg zur Arbeit und aufgrund von Glätte in einen Unfall verwickelt, dann kann man die dadurch entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt erkennt diese Aufwendungen ausnahmsweise an.
Gerade beherrschen Eis und Glätte das Land Rheinland-Pfalz. Für all diejenigen, die wegen dieser aktuellen Wetterlage einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hatten, hält der Steuerzahlerbund wenigstens einen tröstlichen Steuertipp bereit. Zwar sind mit der Entfernungspauschale grundsätzlich sämtliche Kosten eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle abgegolten. Doch die Finanzverwaltung lässt unter bestimmten Voraussetzungen den steuerlichen Abzug von Unfallkosten ausnahmsweise zu. Soweit die Aufwendungen nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Auch wenn diese Regelung durch Gerichte im Einzelfall infrage gestellt wurde, wird sie weiterhin aus Billigkeitsgründen von der Verwaltung anerkannt. Dabei kommt es darauf an, dass sich der Verkehrsunfall auf einer Fahrt zwischen der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte, auf einem Umweg zum Tanken oder zur Abholung von Mitfahrern einer Fahrgemeinschaft ereignet hat. Zudem darf der Fahrer nicht unter Alkoholeinfluss gestanden haben.
Der Steuerzahlerbund rät, Unfallkosten in solchen Fällen immer zusätzlich in der Steuererklärung anzugeben. Wichtig ist, dass dem Finanzamt gegenüber, der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet wird. So sollten alle Belege über die durch den Unfall verursachten Aufwendungen aufbewahrt und bei der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Dazu zählen z.B. das Protokoll der Polizei oder Aussagen von Zeugen, welche belegen, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte und der Fahrer nicht alkoholisiert war.
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