Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023
Aufgrund von Änderungen durch das JStG 2022 aktualisiert
Die Finanzverwaltung hat für die Steuerklassenwahl für 2023 ein Merkblatt veröffentlicht. Das Merkblatt wurde vor dem Hintergrund der Änderungen durch das JStG 2022 aktualisiert. Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Merkblatt soll die Steuerklassenwahl erleichtern und gibt weitere Hinweise u. a. zum Faktorverfahren.
Die Zahlenwerte in diesem „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) „ wurden auf Basis des geänderten Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2023 vom 13.02.2023 ermittelt. Unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatten oder Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, können zwischen verschiedenen Kombinationen bei den Steuerklassen wählen. In dem aktuell veröffentlichten Merkblatt werden die wichtigsten Grundsätze zu den unterschiedlichen Varianten erläutert. Eine Option ist beispielsweise das Faktorverfahren. Das Merkblatt erläutert das Verfahren und die unterschiedlichen Folgen der Steuerklassenkombinationen. Außerdem wird dargestellt, wie der Antrag auf Steuerklassenwechsel zu erfolgen hat. Das Merkblatt enthält Beispiele und Tabellen.
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