19.04.2023

Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Sparerpauschbetrag nutzen

Wer 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss grundsätzlich 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen. Aber es gibt einen Freibetrag, der genutzt werden kann – den sog. Sparerpauschbetrag.

Dieser wurde 2023 angehoben und so muss weniger von den Kapitalerträgen versteuert werden als noch im vergangenen Jahr. Der Sparerpauschbetrag liegt jetzt bei 1000 Euro für Singles beziehungsweise 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehe- oder Lebenspartner. Im Jahr 2022 waren es noch 801 und 1602 Euro. Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, die über diese Beträge hinausgehen, sind weiter zu versteuern. Die Abgaben führen Banken direkt an die Finanzämter ab, sofern ihnen kein Freistellungsauftrag vorliegt. Liegt bei der Bank bereits einen Freistellungsauftrag vor, wird dieser angepasst. Liegt dieser nicht vor, kann er mit einem amtlich vorgeschriebenen Muster digital oder auf Papier gestellt werden.

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