Parteienfinanzierung: So geht es nicht!
BdSt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Im Jahr 2018 beschloss der Bundestag mit Stimmen der damaligen Großen Koalition, die Parteienfinanzierung kräftig um 25 Mio. Euro aufzustocken. Der BdSt kritisierte dies heftig, vor allem weil es das Plus im Eilverfahren beschlossen wurde. Gegen die Erhöhung klagten die damaligen Oppositionsparteien. Heute erhielten sie vor dem Bundesverfassungsgericht recht: Die erhöhte Parteienfinanzierung ist unzulässig! Der BdSt begrüßt das Urteil.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) den Bundestag dazu auf, die Teilfinanzierung der Parteien aus dem Staatshaushalt zügig neu zu strukturieren. Die Karlsruher Richter haben heute entschieden, dass die 2018 von Union und SPD im Eilverfahren beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro verfassungswidrig ist – vor allem wegen der laxen Gesetzesbegründung. BdSt-Präsident Reiner Holznagel bringt die heikle Situation auf den Punkt: „Zuletzt haben die Parteien 205 Millionen Euro aus der Staatskasse erhalten. Weil hier vor allem die Bundestags-Parteien profitieren, sind Entscheidungen des Gesetzgebers zum Umfang der staatlichen Parteienfinanzierung immer Entscheidungen in eigener Sache. Gerade deshalb ist ein Höchstmaß an Rechenschaft und Transparenz zwingend, um nicht den Eindruck der Selbstbedienung aufkommen zu lassen. Doch genau diesen Eindruck haben Union und SPD damals erzeugt – jetzt sollte er schnell korrigiert werden!“
Der Bund der Steuerzahler hatte bereits 2018 das Eilverfahren der großen Koalition kritisiert. Schließlich stellt die Staatsfinanzierung meist die größte Einnahmequelle der Parteien dar. Die Parteien sollten aber nicht in eine Abhängigkeit staatlicher Alimentierung hineingeraten, sondern aufgrund einer verfassungsgemäßen Staatsfreiheit politisch und wirtschaftlich unabhängig sein! In diesem Sinne verwies der Verband schon damals auf die teils enormen Vermögenswerte der großen Parteien – diese sollten erst in Eigenregie genutzt werden, bevor nach mehr Staatshilfe gerufen wird.
BdSt fordert Gesetz für parteinahe Stiftungen
Zudem, so der BdSt weiter, müssten die Parteien eine gesellschaftliche Akzeptanz sicherstellen, die sich hauptsächlich über das Engagement der Bürger in den Parteien sowie die Wählergunst definiert, nicht aber über deutlich steigende Zuschüsse durch die Steuerzahler! „Es ist richtig, dass Karlsruhe strenge Maßstäbe für die staatliche Parteienfinanzierung vorgibt“, betont Holznagel und denkt noch weiter: „Dasselbe sollte auch für die parteinahen Stiftungen gelten, die fast schon eine staatliche Vollfinanzierung genießen und dieses Jahr mehr als 600 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten – und das ohne spezielle Gesetzesgrundlage wie bei den Parteien! Hier muss ebenfalls der Eindruck der Selbstbedienung vermieden werden, weshalb ein Stiftungsgesetz längst überfällig ist!“
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