13.05.2022

Bisherige Innovationsprämie für E-Autos nur noch bis Ende 2022

Merkblätter des BdSt zum Thema Elektroautos

Elektroautos fördert der Staat durch die Innovationsprämie und den Umweltbonus. Zusammen mit dem Herstelleranteil kann die Subvention bis zu 9.000 Euro betragen. Der Steuerzahlerbund gibt einen Überblick darüber, wie hoch die Subventionen für welche Art von E-Fahrzeug wie Plug-In-Hybride sind und wie lange sie gewährt werden. Besonders wichtig ist die sogenannte BAFA-Liste.

Elektroautos sind vergleichsweise teuer. Um den Kauf zu fördern, gibt es von Staat und Herstellern Subventionen, den sogenannten Umweltbonus. Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin eine Förderung durch Umweltbonus und Innovationsprämie in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Davon übernimmt der Bund 6.000 Euro. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro bezuschusst. Der staatliche Anteil liegt hier bei 4.500 Euro. Mit dem Umweltbonus werden reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride), Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge gefördert, die höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen.

Ab 2023 bis Ende 2025 soll es dann wieder nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus) geben. Vor der Anschaffung eines Fahrzeuges, vor allem eines Plug-in-Hybrids, und vor Beantragung der Förderung sollte unbedingt die Förderfähigkeit geprüft werden. Hierfür gibt es eine Liste der geförderten Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Wurde für das Modell das gültige Datum überschritten, kann für das Fahrzeug kein Antrag mehr gestellt werden. Für Leasingfahrzeuge mit Zulassungen ab 16.11.2020, wird die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

BdSt-Mitglieder erfahren mehr: Zum Thema Elektromobilität hat der Bund der Steuerzahler exklusiv für seine Mitglieder zwei Merkblätter aufgelegt. Es handelt sich um die INFO-Service Nr. 11 „Geld verdienen mit dem E-Auto – So nutzen Sie die THG-Quote“ und Nr. 14 „Steuerliche Förderung der Elektromobilität“. BdSt-Mitglieder können die INFO-Service entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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