Rechtswidrige Werbepraxis auf Facebook
Gezielt bei Grünen-Anhänger geworben
Drei Jahre lang hat das von den Grünen geführte Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz auf Facebook gezielt bei der Klientel der eigenen Partei geworben. Damit hat die Öffentlichkeitsarbeit der Ministerinnen Höfken und Spiegel nach BdSt-Sicht gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht verstoßen. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine illegale Parteienwerbung auf Kosten der Steuerzahler vorliegt. Eine gründliche Aufarbeitung des Skandals ist geboten.
Beiträge auf Facebook werden „Postings“ genannt. Das soziale Netzwerk ermöglicht es, seine Postings zielgruppengenau zu bewerben. Dazu werden Merkmale definiert, welche diejenigen Nutzer innehaben, die ein beworbenes Posting sehen sollen. Gerade für Unternehmen ist das eine interessante Sache, weil so die eigenen Produkte und Dienstleistungen relativ zielgenau beworben werden können.
Auch Teile der rheinland-pfälzischen Landesregierung nutzen diese Art der zielgruppengerechten Werbung. So soll die Reichweite der ministerialen Postings steigen, sprich: Mehr Facebook-Nutzer lesen beworbene Beiträge. Dabei muss die Öffentlichkeitsarbeit von Ministerien parteipolitisch neutral sein. Doch diesen althergebrachten Grundsatz hat das Umweltministerium offenbar jahrelang verletzt.
Unter Ministerin Ulrike Höfken – sie trat Ende 2020 infolge des Beförderungsskandals zurück – führte das damalige Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten eine verfassungswidrige Werbepraxis auf Facebook ein. Als Zielgruppenmerkmal wählte das Umweltministerium unter anderem solche Nutzer aus, die sich ausdrücklich für „Bündnis 90/Die Grünen“ interessieren – dieser Partei gehört Höfken ebenso wie ihre Nachfolgerin Anne Spiegel an.
Regel, nicht die Ausnahme
Seit September 2018 hat das Umweltministerium rund 10.600 Euro für 174 beworbene Postings ausgegeben, von denen mindestens 129 Werbepostings das Zielgruppenmerkmal „Bündnis 90/Die Grünen“ aufwiesen – ganz genau kann das Umweltministerium den Sachverhalt nach eigenen Angaben nicht mehr nachvollziehen. Allein in diesem Jahr hat das Umweltministerium Anzeigen für knapp 3.400 Euro auf Facebook geschaltet.
Besonders das enorme Ausmaß der Werbepraxis ist überraschend. Das Ministerium gab nämlich unumwunden zu, dass das rechtswidrige Umwerben von Grünen-Anhängern bis auf wenige Ausnahmen „in diesem Jahr bei allen Anzeigen verwendet worden“ sei.
Allerdings betont das Umweltministerium, welches inzwischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) heißt und von Ministerin Anne Spiegel geführt wird, dass aufgrund der Landtagswahl am 14. März 2021 die Öffentlichkeitsarbeit zurückgefahren wurde. Dass die Landesregierung und ihre Ministerien in der Vorwahlzeit ihre PR-Aktivitäten reduzieren, folgt aus dem Gebot der parteipolitischen Neutralität – gänzlich unbekannt war es dem Umweltministerium demnach nicht. Vom 24. Dezember 2020 bis zum Wahltag wurden nach eigenen Angaben keine Werbeanzeigen auf Facebook geschaltet.
Erst nachdem das Umweltministerium ertappt und die rechtswidrige Werbepraxis öffentlich wurde – zuerst benannt durch den Satiriker Jan Böhmermann – hatte es die parteiliche Zielgruppenauswahl eingestellt. Diese bezeichnet das MKUEM gegenüber dem BdSt als „falsch und inakzeptabel“.
Ahnungslose Hausspitze?
Derweil versucht das MKUEM, Ministerin Spiegel aus der Schusslinie zu holen. So teilte es mit, dass die Ministerin von der Verwendung der Zielgruppenmerkmale „Grünen-Interessierte“ keine Kenntnis gehabt habe, dass das parteiliche Merkmal von Facebook automatisch vorgeschlagen worden sei und sowieso die „Mitarbeiter-Ebene“ diese Auswahl getroffen habe. Die Hausspitze habe ein interdisziplinäres Team aufgestellt, um die Social-Media-Strategie zu überprüfen. Den Vorwurf der Parteienwerbung weist das grüngeführte Ministerium von sich: „Die Facebook-Beiträge beinhalten keine Werbung für Parteien, sondern Inhalte und Themen des Klimaschutzministeriums.“
Allerdings hält der BdSt nicht nur den Inhalt und die Themen der Postings für relevant, sondern eben auch deren Zielgruppe. Facebook kann eine Mobilisierungswirkung auf Anhänger bestimmter politischer Parteien entfalten. Dass auch die Grünen die Möglichkeiten von Social Media verstanden haben, haben sie bei der zurückliegenden Landtags- und Bundestagswahl gezeigt. Und dass sich nicht nur Grünen-Anhänger für die Umwelt interessieren, sollte sich selbst im MKUEM herumgesprochen haben. Insofern ist eine gründliche Aufarbeitung dieser Werbepraxis geboten.
BdSt-Fazit:
Der Beförderungsskandal hat bereits erschreckende Zustände im Umweltministerium offenbart, als Günstlinge rechtswidrig in gut dotierte Posten gehievt wurden. Nun stellt sich auch noch heraus, dass das Umweltministerium jahrelang unter den grünen Ministerinnen rechtswidrig gezielte Facebook-Werbung unter Grünen-Anhängern geschaltet hat. Als Erklärung wird vom Ministerium wieder einmal eine Kombination aus blanker Unwissenheit der Ministerin und rechtlicher Fehleinschätzungen der Mitarbeiter angeboten. Doch was sagt das über die gut bezahlten Ministerinnen, deren Juristen und PR-Abteilung aus, wenn ein Satiriker besser informiert ist, als alle anderen zusammen?
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