09.05.2016

500 Jahre Reinheitsgebot

Jetzt sollten wir uns die Biersteuer schenken!

Das deutsche Reinheitsgebot wird 500 Jahre alt: Dieses Jubiläum sollte ein guter Anlass sein, um die noch ältere Biersteuer aufs Altenteil zu schicken!

Schon im Mittelalter wurden die Abgaben auf Bier als Bierungeld, Bierziese, Bierpfennig, Trankgeld, Schank- oder Malzaufschlag erhoben. Noch heute existiert in Deutschland eine Abgabe: die Biersteuer. So wird ein durchschnittlich starkes Bier mit umgerechnet 9,44 Cent pro Liter belastet. 2015 erzielten die Bundesländer mit der Biersteuer Einnahmen von 676 Millionen Euro – dies entspricht nur einem Promille der gesamten Steuereinnahmen, womit die Biersteuer zu den so genannten Bagatellsteuern zählt.

Angesichts dieser Größenordnung ist der Fiskus auf die Einnahmen aus der Biersteuer gar nicht angewiesen. Das Bier ist mittlerweile ein Volksgetränk – es sollte wie Wein mit keiner speziellen Verbrauchsteuer belegt werden! Daher sollte die Politik das 500-Jahr-Jubiläum zum Anlass nehmen, um die Biersteuer endlich abzuschaffen. Einziger Haken: Die Biersteuer kann nicht in nationalem Alleingang abgeschafft werden, weil für sie ein EU Mindeststeuersatz vorgegeben ist. Dies darf aber kein unüberwindbares Hindernis sein.

Bild: drubig-Photo / Fotolia

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