BdSt-Musterklage: Rentensteuerurteil im Mai erwartet
Bei den Finanzämtern gingen 142.000 Einsprüche von Senioren ein
Viele Rentner ärgern sich über die Doppelbesteuerung ihrer Rente. Inzwischen sind mehr als 142.000 Einsprüche gegen die Doppelbesteuerung bei den Finanzämtern eingegangen. Auch vor dem Bundesfinanzhof (BFH) wird über das Problem verhandelt – u. a. in einer Musterklage des Steuerzahlerbundes. Das Urteil wird im Mai erwartet. Der BdSt erklärt die Hintergründe.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begleitet die Musterklage eines Seniors aus Hessen gegen die Doppelbesteuerung seiner Rente. Dazu findet am 19. Mai die mündliche Verhandlung beim Bundesfinanzhof statt – bereits Ende Mai wird mit einem Urteil gerechnet (Az.: X R 20/19). „Die Gerichtsentscheidung ist für viele Senioren von erheblicher Bedeutung“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Bei den Finanzämtern seien bereits rund 142.000 Einsprüche von Senioren gegen ihre Steuerbescheide eingegangen, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilte. Holznagel kommentiert: „Das verwundert gar nicht! Schließlich vermuten Experten schon seit Jahren, dass es bei Renten zu einer Doppelbesteuerung kommen kann.“ Eine sogenannte Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und diese Rentenanteile bei der Auszahlung erneut der Besteuerung unterliegen.
Konkret geht es um die „nachgelagerte Besteuerung“, die seit 2005 gilt. Umstritten ist allerdings, wie die Doppelbesteuerung genau berechnet wird. Dabei legt das Bundesfinanzministerium einen anderen Maßstab an als Steuerexperten: Es rechnet nämlich diverse Steuerfreibeträge und Pauschbeträge zu Ungunsten der Senioren an. Deshalb wird sich der Bundesfinanzhof im Mai mit den genauen Rechenschritten befassen.
Tipps für BdSt-Mitglieder: Von der Doppelbesteuerung der Rente betroffene BdSt-Mitglieder können sich im Mitgliederbereich den Mustereinspruch herunterladen oder diesen unter Tel. 06131-986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de kostenlos bestellen. Zudem steht ihnen der neue BdSt-Info-Service Nr. 9 „Doppelbesteuerung von Renten – Musterklagen vor Gericht“ auf denselben Wegen zur Verfügung. Nach dem BFH-Urteil werden wir unsere Informationen schnellstmöglich aktualisieren und zudem in unserer Mitgliederzeitschrift ausführlich berichten.
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