16.04.2021

Unternehmensteuerreform: Bundesregierung plant Modernisierung

Entwurf des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz vorgelegt

Durch das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz soll es Personengesellschaften ermöglicht werden, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Vor allem mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen sollen profitieren. Zwar hat das Kabinett den Gesetzentwurf Ende März 2021 beschlossen, ob er vor der Bundestagswahl am 26. September dieses Jahres verabschiedet wird, ist aber noch fraglich.

Personengesellschaften sollen die Möglichkeit erhalten, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Einen entsprechenden Regierungsentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (kurz: KöMoG) hat das Bundeskabinett Ende März beschlossen. Damit sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen verbessert und an internationale Standards angepasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.

Konkret wird ein sog. Optionsmodell durch einen neuen § 1a KStG eingeführt. Dieser soll es Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen, sich auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Eine Rückkehr zur Einkommensteuer soll jederzeit möglich sein, so der Entwurf. Einzelhändler werden das Optionsmodell hingegen nicht nutzen können.

Fazit: Der Vorschlag dürfte vor allem für Personengesellschaften interessant sein, die einen gewissen administrativen Aufwand stemmen können. Denn die Voraussetzungen für den Wechsel sind nicht ganz trivial. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetzgebungsverfahren tatsächlich noch vor der Bundestagwahl im September abgeschlossen werden kann. Der vollständige Regierungsentwurf kann auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.

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