Kleintransporter: Neue Kfz-Steuerbescheide bis Ende des Jahres
Günstigere Regelung für Handwerksbetriebe auch ohne Vorführung beim Zoll
Wollten Handwerksbetriebe wie Gartenbauer ihre Kleintransporter wie ein Nutzfahrzeug besteuern lassen, mussten sie das Fahrzeug beim Zoll vorführen. Andernfalls wurde es höher besteuert, nämlich wie ein Pkw. Im Oktober 2020 ist für diese Fahrzeuge mit bis zu 3,5 t die Kfz-Steuer gesunken – auch ohne Vorführung beim Zoll. Die neuen Kfz-Steuerbescheide werden bis Jahresende verschickt.
Bisher wurden leichte Transporter nicht als Nutzfahrzeug, sondern aufgrund einer Sonderregelung wie ein Pkw besteuert. Konkret betroffen waren Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, die über vier bis neun Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) verfügten und aufgrund ihrer Beschaffenheit zur Personenbeförderung geeignet waren. Diese Regelung war für die Fahrzeughalter nicht ganz billig, denn dadurch stieg die Kfz-Steuer. Um dies abzuwenden und die günstigere Besteuerung als Nutzfahrzeug zu erhalten, musste das Fahrzeug prinzipiell beim Zoll vorgeführt und vermessen werden. Diese Rechtslage wurde im Herbst 2020 geändert, sodass die Halter nun steuerlich entlastet werden. Denn die Kleintransporter werden nicht mehr nach Hubraum und CO2-Ausstoß, sondern entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen besteuert. Von der geringeren Besteuerung profitieren vor allem Handwerks- und Gartenbaubetriebe, die diese Fahrzeuge schwerpunktmäßig einsetzen.
Die betroffenen Fahrzeughalter erhalten automatisch einen geänderten Steuerbescheid, mit dem die Kraftfahrzeugsteuer ab dem 23. Oktober 2020 neu festgesetzt und zu viel erhobene Steuer zurückerstattet wird. Für frühere Zeiträume bleibt es allerdings bei der alten Regelung. Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Änderung für die circa 390.000 betroffenen Fahrzeuge bis Ende 2020 vorzunehmen.
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