Steuerrechtsänderungen 2021 – Darauf sollten Sie sich einstellen!
Solidaritätszuschlag, Entfernungspauschale und Freibeträge betroffen
Auch im kommenden Jahr 2021 werden wieder wichtige Steuergesetze und -regeln geändert. Betroffen sind u.a. der Solidaritätszuschlag, die Entfernungspauschale für Pendler und Freibeiträge bei der Einkommensteuer. Darüber informiert der BdSt in einem Info-Service.
Steuern, Rente, Unterhalt – auch im kommenden Jahr werden einige Änderungen auf Bürger und Betriebe zukommen. Ganz wichtig: Ab Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Soli weg. Der Zuschlag wird bei einem ledigen Steuerzahler nicht mehr erhoben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als 62.121 Euro beträgt (bei Eheleuten 124.242 Euro). Bei höheren Einkommen fällt der Soli teilweise weg. Für viele Arbeitnehmer wird der Zuschlag damit automatisch ab Januar aus der Gehaltsabrechnung verschwinden. Bei Selbstständigen und Unternehmern wird die Teilabschaffung über die Steuervorauszahlungen berücksichtigt.
Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen: Für Bauwillige wurden die Regelungen zum Baukindergeld wegen der Corona-Krise bis Ende März 2021 verlängert. Keinen Aufschub gibt es hingegen bei der befristeten Reduzierung der Mehrwertsteuer. Diese Corona-Regel läuft am 31. Dezember 2020 aus. Das bedeutet: Ab Januar werden wieder die höheren Mehrwertsteuersätze von 7 (statt aktuell 5) Prozent bzw. 19 (statt aktuell 16) Prozent für Waren und Dienstleistungen gelten. Änderungen treten 2021 auch für Fernpendler in Kraft. Ab dem 21. Entfernungskilometer gilt für Fahrtwege zur Arbeit eine höhere Entfernungspauschale von 35 Cent je Kilometer. Die ersten 20 Kilometer werden weiterhin mit 30 Cent berücksichtigt.
Zugleich erwarten die Steuerzahler 2021 einige Standardänderungen an den Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Für Erwachsene werden beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Einkommensteuern fällig, der Kinderfreibetrag steigt und das Kindergeld erhöht sich um 15 Euro pro Kind und Monat. Über diese und viele weitere Änderungen können sich Interessierte auf der Homepage des Bundes der Steuerzahler – unter www.steuerzahler.de und dem Stichwort „Steuerrechtsänderungen 2021“ informieren. Exklusiv für BdSt-Mitglieder steht zudem der Info-Service Nr. 21 „Steuerrechtsänderungen 2021“ zum Herunterladen zur Verfügung, oder Sie bestellen sich diesen bei der BdSt-Geschäftsstelle per E-Mail an info@bdst-rlp.de bzw. telefonisch unter 06131/986 10-0.
Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.
