Doppelte Haushaltsführung: Inventar und Pkw-Stellplatz mindern Steuerlast
Steuerzahler in Gegenden mit hohen Mieten profitieren besonders
Wer eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann dadurch anfallende Kosten von der Steuer absetzen. In die doppelte Haushaltsführung fallen nach einem Urteil des saarländischen Finanzgerichts auch Ausgaben für Möbel und einen Pkw-Stellplatz.
Wird am Arbeitsort eine zweite Wohnung angemietet, kann dies als doppelte Haushaltsführung bei der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch für Einrichtungsgegenstände und einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz.
Im Detail: Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung anmieten, dürfen Unterkunftskosten von bis zu 1.000 Euro pro Monat bei der Einkommensteuererklärung absetzen. Ausgaben für Einrichtungsgegenstände und einen angemieteten Pkw-Stellplatz können aber zusätzlich abgerechnet werden, entschied das Finanzgericht des Saarlandes. Das ist gerade in Großstädten mit hohen Mieten von Vorteil, denn in vielen Städten wird die 1.000-Euro-Grenze bereits durch die Miete ausgeschöpft.
Erkennt das Finanzamt bei einer doppelten Haushaltsführung die Ausgaben für den separaten Pkw-Stellplatz nicht an, sollte dagegen Einspruch eingelegt und zur Begründung auf die Entscheidung aus dem Saarland verwiesen werden (Az.: 2 K 1251/17). Dass notwendige Einrichtungsgegenstände und Hausrat zusätzlich zu den Unterkunftskosten absetzbar sind, hatte der Bundesfinanzhof bereits in einem früheren Urteil bestätigt (Az.: VI R 18/17).
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