Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
FG Niedersachsen – 5 K 40/16
Sachverhalt: Im konkreten Fall erbrachte der Kläger im Jahr 2012 Bauleistungen an eine Immobilienfirma. Nach damals geltender Rechtslage ging die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger – die Immobilienfirma – über. Diese führte die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Nach Änderung der Rechtsprechung verlangte die Immobilienfirma die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Nun verlangte das Finanzamt seinerseits rückwirkend die Steuer vom Kläger. Dagegen richtet sich die Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.
Streitjahr: 2012
Verfahrensstand: Klage eingelegt und begründet