Versorgungsausgaben auf Rekordhoch
Nach der Landtagswahl sind Reformen erforderlich
In Rheinland-Pfalz haben die Versorgungsausgaben für ehemalige Landesbeamte einen neuen Rekord erreicht. So kosteten Pensionen, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen im Jahr 2024 über 2,9 Mrd. Euro. Gemessen an den gesamten Landesausgaben umfassen die Versorgungsausgaben etwa 13 Prozent. Bis 2026 sollen es sogar rund 3,3 Mrd. Euro werden. Nach der Landtagswahl sollte die neue Landesregierung dringend Reformen einleiten.
Die Pensionslawine in Rheinland-Pfalz rollt weiter und wird immer größer: Laut Pensionsberichten der Landesregierung ist die Anzahl der Versorgungsempfänger von 2014 bis 2024 um gut 30 % auf fast 55.400 Personen angestiegen. Wenn die Zahl der Versorgungsempfänger steigt, nehmen natürlich auch die Versorgungsausgaben zu. Da Pensionäre aber in der Regel in derselben Höhe von Besoldungszuwächsen profitieren wie aktive Beamte, steigen die Versorgungsausgaben überproportional zur Personenzahl.
So sind die Versorgungsausgaben von 2014 bis 2024 um fast 80 % auf über 2,9 Mrd. Euro explodiert – etwa doppelt so viel wie für Investitionen ausgegeben wurde. Alleine von 2022 zu 2024 sind die Versorgungsausgaben um über 13 % angestiegen. Über ein Drittel der Personalausgaben des Landes Rheinland-Pfalz fließen in die Versorgungsausgaben. Gemessen an den gesamten Landesausgaben umfassen die Versorgungsausgaben fast jeden achten Euro – wohlgemerkt um über einem Prozent der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz eine privilegierte Altersversorgung zu finanzieren, welche Arbeitnehmer als Rente nicht erhalten. Im Jahr 2026 sollen es sogar fast 3,3 Mrd. Euro an Versorgungsausgaben werden, also ein Plus von guten 10 % im Vergleich zu 2024. Damit wurde auch die alte Finanzplanung in den Schatten gestellt.
Von der sozialen Ungerechtigkeit im Vergleich zu den Angestellten und Rentnern mal ganz zu schweigen. Zum Vergleich: Die Standardrente nach 45 Jahren liegt in Deutschland bei rund 1.800 Euro – bei einem Rentenniveau von 48 %. Die effektive Durchschnittsrente liegt erheblich darunter. Doch ein rheinland-pfälzischer Beamtenpensionär konnte sich abhängig von seiner Laufbahn zumeist auf 2.600 Euro bis 5.200 Euro freuen. Ermöglicht wird das durch den Umstand, dass die Beamten regelmäßig mit rund 70 % ihres letzten Salärs in Pension gehen. Dagegen lag die theoretische Maximalrente in 2024 bei etwa 3.500 Euro, welche jedoch nur die wenigsten Rentner erhalten haben. Diese Ungerechtigkeit ist den SPD-geführten Landesregierungen in Rheinland-Pfalz seit Jahren bekannt – und ebenso lange gehen die Landespolitiker bei diesem Thema konsequent auf Tauchstation.
„Vorsorge“ ist mehr Schein als Sein
Dass dieses Versorgungssystem noch jahre- oder gar jahrzehntelang ohne Reform so weiterlaufen kann, ist schwer vorstellbar. Nicht nur aus Gerechtigkeitsgründen, sondern ebenso aus Gründen der Finanzierbarkeit. Im Versorgungsbericht behauptet die Ampel-Landesregierung gewohnt, dass dessen „nachhaltige Finanzierung“ durch einen „strukturell ausgeglichenen Haushalt“ und die Versorgungsrücklage gewährleistet sei.
Allerdings stellt der bloße politische Wunsch nach künftigen strukturell ausgeglichenen Landeshaushalten keine Vorsorge dar – erst recht nicht, nachdem die Schuldenbremse für Bund und Länder in diesem Jahr faktisch geschreddert wurde. Auf die sog. Versorgungsrücklage ist auch kein echter Verlass, denn mit einem Volumen von rund 585 Mio. Euro könnte diese Rücklage die Beamtenpensionen nicht einmal ein halbes Jahr lang finanzieren. Mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein ist das nicht.
Insgesamt betrachtet ist die getroffene Vorsorge der Ampel-Landesregierung im Umgang mit den explodierenden Beamtenpensionen also mehr Schein als Sein. Würden die Versorgungsausgaben geschätzt um 5 % pro Jahr weiterwachsen – was in Vergangenheit sogar oft überboten wurde – lägen diese bereits im Jahr 2035 bei über 5 Mrd. Euro. Wie sollte das aus einem strukturell ausgeglichenen Landeshaushalt finanziert werden können? Erst recht bei einer fortgesetzt negativen wirtschaftlichen Entwicklung plus fortgesetztem demografischem Wandel?
Was nach der Landtagswahl 2026 folgen sollte
Die Ampel-Landesregierungen unter Dreyer und Schweitzer haben nichts getan, um diese besorgniserregende Entwicklung zu stoppen oder wenigstens zu dämpfen. Im Gegenteil – hier wurde sogar eine Verschleierung betrieben und das nicht nur bei der finanziellen „Vorsorge“. Wenn etwa Ministerpräsident Alexander Schweitzer den Bürgern erzählt, dass die Ampel mehr als ein Viertel des gesamten Landeshaushaltes für die „Bildung unserer Kinder“ verwendet, dann gehören die extrem steigenden Pensionsausgaben für ehemalige Lehrer mit dazu. Aber wie pensionierte Ex-Lehrer auf der Couch einen Beitrag zur Bildung von heute oder gar morgen erbringen werden, konnte der Ministerpräsident noch nicht erklären.
Im März 2026 steht die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz an – und welche Koalition auch immer danach die Regierungsgeschäfte führen wird, sollte in der kommenden Legislaturperiode die Reform der Beamtenpensionen ernsthaft angehen. Dazu sollte eine Expertenkommission einberufen werden, welche Vorschläge nach dem Vorbild der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Zentrale Reformpunkte dürften das langsame Abschmelzen des Höchstruhegehaltssatzes und die löchrige Pension
mit 67 Jahren sein.
So lag das Durchschnittsalter der in den Ruhestand getretenen Landesbeamten in 2024 immer noch bei unter 63 Jahren, also selbst unter der alten Altersgrenze von 65 Jahren. Dagegen wird für Arbeitnehmer mit akademischem Abschluss schon über eine Rente mit über 70 Jahren diskutiert, welche z. B. von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas für gut befunden wird. Das für Beamte im höheren Alter ein ruhiger Schreibtischjob denkbar und machbar sein sollte, scheint in der Politik dagegen noch nicht als Idee angekommen zu sein. Was von den Angestellten erwartet wird, sollte auch für Beamte gelten. Das gehört zum gesellschaftlichen Zusammenhalt mit dazu. Der demographische Wandel in Deutschland kann sicher nicht von den Angestellten alleine geschultert werden.
Foto 1: Fotolia/farbkombinat
Foto 2: Versorgungsberichte des Landes Rheinland-Pfalz
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