19.12.2025

Weihnachtszeit ist Spendenzeit — Spenden richtig absetzen

Gerade in der Weihnachtszeit ist die Spendenbereitschaft besonders hoch

Neben der guten Tat lohnt sich das Spenden auch steuerlich. Denn unter bestimmten Bedingungen können Spenden von der Steuer abgesetzt werden. Sie sind in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig.

Höhere Spenden in einem Jahr können in das nächste Jahr vorgetragen werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Spenden als Sonderausgaben ist jedoch, dass die Spende freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgt. Außerdem muss die Geld- oder Sachspende unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken des jeweiligen Vereins oder einem sogenannten Zweckbetrieb zugeführt werden. Bis zu einem Wert von 300 Euro genügt bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts ein vereinfachter Nachweis. In diesen Fällen genügt der Kontoauszug, aus dem der steuerbegünstigte Verwendungszweck hervorgeht. Ansonsten verlangt das Finanzamt bei Spenden von mehr als 300 Euro eine Zuwendungsbestätigung. Hierfür gibt es amtliche Muster. Die Spendenbescheinigung wird vom Spendenempfänger ausgestellt und kann auch elektronisch übermittelt werden. Der Spender ist dann nur noch verpflichtet, den Beleg aufzubewahren und auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen.

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