Vorsteuerabzug vor dem Übergang zur Regelbesteuerung
BMF-Schreiben vom 10. November 2025
Das BMF hat mit dem Schreiben vom 10. November 2025 wichtige Regelungen zu umsatzsteuerbaren Leistungen getroffen, die den Vorsteuerabzug von Kleinunternehmern betreffen, die zur Regelbesteuerung optieren.
Wer aus der Kleinunternehmerregelung heraus in die reguläre Umsatzbesteuerung wechselt, kann die Vorsteuer für zuvor bezogene Leistungen weiterhin nicht abziehen, auch wenn diese erst nach dem Wechsel zum Erbringen von umsatzsteuerpflichtigen Geschäften genutzt werden. Voraus- oder Anzahlungsrechnungen sind ebenfalls betroffen – ein Vorsteuerabzug vor dem tatsächlichen Übergang ist ausgeschlossen. Kommt es zum Wechsel der Besteuerungsform, gilt dies als Änderung der steuerlichen Verhältnisse. Vorsteuerbeträge können dann unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich zu Gunsten des Unternehmers berichtigt werden – sofern die festgesetzten Bagatellgrenzen überschritten werden. Kehrt der Unternehmer zurück zur Kleinunternehmerregelung, sind entsprechende Vorsteuerbeträge ebenfalls anzupassen, allerdings zu Lasten des Unternehmers: Bereits erfolgter Vorsteuerabzug muss berichtigt werden, sofern die gesetzlichen Vorgaben und Grenzen erfüllt sind.
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