Energetische Sanierung: Finanzverwaltung präzisiert Steuerförderung nach § 35c EStG
Aktuelles aus der Finanzverwaltung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein zentrales Anwendungsschreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen nach § 35c EStG grundlegend überarbeitet.
Mit dem neuen Schreiben vom 21. August 2025 ersetzt es die bislang geltende Fassung aus dem Jahr 2021 und schafft mehr Rechtssicherheit für Eigentümer und Steuerberater. Kern der Neuregelung ist eine umfassende Sammlung von Einzelfragen, die in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten geführt haben. So konkretisiert das BMF unter anderem, wie die Förderung bei Miteigentum, bei mehreren Gebäuden oder bei nicht ausschließlich selbstgenutzten Immobilien anzuwenden ist. Auch die Abgrenzung, wann ein Gebäude als „zu eigenen Wohnzwecken genutzt“ gilt und welche Ausschlussgründe greifen, wird klarer gefasst. Besonders praxisrelevant ist die überarbeitete Anlage zu Umfeldmaßnahmen: Dort sind nun zahlreiche vorbereitende Arbeiten – etwa die Entfernung von Putz oder der Austausch von Regenrohren – aufgeführt, die im Zusammenhang mit einer förderfähigen energetischen Maßnahme steuermindernd berücksichtigt werden können. Parallel bleibt die seit Dezember 2024 geltende Musterbescheinigung für durchgeführte Maßnahmen verbindlich. Damit sind künftig sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Voraussetzungen für die steuerliche Förderung eindeutig geregelt.
BdSt-Mitglieder wissen mehr: Weitere Informationen zur Förderung energetischer Maßnahmen finden Sie in unseren Info-Services Nr. 10 – „Energetische Gebäudesanierung – Energie und Steuern sparen“ sowie Nr. 11 „Energetische Gebäudesanierung – Fachunternehmerbescheinigung“. Diese können Sie gerne telefonisch bei uns bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.
Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.


