Teures Pflaster: Warum Terrassengebühren auf den Prüfstand gehören
Gebührenpolitik
Sommerzeit ist Terrassenzeit. Doch während sich Gäste über freie Plätze im Freien freuen, beginnt für viele Wirte das große Rechnen: Lohnt sich die Außengastronomie überhaupt? Wie viel verlangt die Stadt für ein paar Quadratmeter öffentliche Fläche an Sondernutzungsgebühren, umgangssprachlich besser bekannt als Terrassengebühren? Die Antwort auf diese Frage fällt in Rheinland-Pfalz höchst unterschiedlich aus.
Der BdSt hat für einen Musterbetrieb mit 25 qm Fläche im öffentlichen Straßenraum in bester Innenstadtlage für eine 5-monatige Hauptsaison von Mai bis September (153 Tage – ohne Ausfalltage) die Terrassengebühren in den zehn größten Städten in Rheinland-Pfalz ermittelt. Die Unterschiede waren erheblich. In Trier wird die Außenfläche mit rund 1.563 € am teuersten bepreist. Auch langen Speyer mit 1.375 € und Bad Kreuznach mit 1.000 € kräftig zu. Andere Städte zeigen sich dagegen moderater: Die Landeshauptstadt Mainz verlangt 550 € und Worms sogar nur 250 €. Im Extrem variieren die Gebühren also um mehr als das 6-fache.
Drei- bis vierstellige Sondernutzungsgebühren
Was rechtfertigt diese Unterschiede? Ist der Gehweg in Trier edler gepflastert als in Mainz? Natürlich nicht! Die Unterschiede beruhen allein auf den politischen Entscheidungen der jeweiligen Kommune ohne einheitlichen Maßstab. Diese massive Ungleichbehandlung ist nicht nur ungerecht, sondern auch wirtschaftlich unsinnig. Denn die Gastronomie steht ohnehin durch steigende Einkaufspreise und höhere Personalkosten unter Druck. Die Folgen der Terrassengebühren spüren nicht nur die Gastronomen, sondern auch die Gäste. Denn höhere Kosten schlagen sich irgendwann auf die Restaurantpreise nieder – oder führen dazu, dass manche Betriebe gar keine Außengastronomie mehr anbieten. Und das wiederum trifft vor allem unsere Innenstädte. Diese sollen lebendig, attraktiv und einladend sein – doch ohne Straßencafés, ohne Eisdielen und Restaurants mit Außenbereichen im Sommer ist das Flair schnell dahin.
Besonders paradox: Während viele Städte Förderprogramme für die Belebung der Innenstädte auflegen, ziehen sie den Gastronomiebetrieben gleichzeitig über die Terrassengebühr das Geld aus der Kasse. Das passt nicht zusammen.
BdSt-Fazit:
Städte und Gemeinden sollten besser auf das Erheben der Terrassengebühren verzichten. Die Gastronomie sorgt immerhin für eine Belebung der Innenstädte, welche wiederum dem Handel und Umsätzen anderer Gewerbetreibender zugutekommt. Die Kommunen profitieren dann über die Einkommensteuer und Gewerbesteuer automatisch mit von den dann besser laufenden Geschäften. Zudem könnten sich die Kommunen den Aufwand und die Bürokratie der Terrassengebühren sparen. Es darf nicht sein, dass ein Cappuccino unter freiem Himmel zur Gebührenfalle wird – weder in Rheinland-Pfalz noch anderswo.
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