Steuerendspurt nutzen
Aktueller Steuertipp
Steuerzahler, die ihre Steuerlast optimieren möchten, sollten die Zeit bis zum Jahresende dafür nutzen. Mit einer durchdachten Planung können Ausgaben noch in dieses Jahr vorgezogen oder bewusst ins neue Jahr verschoben werden.
Kassensturz vor Jahresende: Überschlagen Sie Ihre Werbungs- und Gesundheitskosten und bündeln Sie diese Kosten möglichst in einem Jahr! Auch Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent der Aufwendungen bis zu max. 6.000 Euro (1.200 Euro pro Jahr) absetzbar. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, die nicht bar bezahlt wurde. Wer also in diesem Jahr bereits viele Baumaßnahmen durchführen ließ und den Abzugsbetrag dadurch bereits ausgeschöpft hat, sollte mit dem Handwerker vereinbaren, dass die nächste Rechnung erst im Jahr 2025 bezahlt wird. Denn die Steuererklärung lohnt sich, da 84,6 Prozent der Steuerzahler laut aktueller Statistik im Jahr 2020 eine Steuererstattung erhalten haben. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.063 Euro. Bis Jahresende können noch alle eine Steuererklärung aus dem Jahr 2020 abgeben, die nicht abgabepflichtig waren. Das lohnt sich! Vor allem wenn unterjährig der Job gewechselt oder nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde. Übrigens Steuermythos: Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, muss immer eine abgeben. Das stimmt nicht. Wer freiwillig abgeben kann, kann dies immer tun. Abgabepflichtig sind vor allem Steuerzahler, deren Einkommen nicht automatisch besteuert wird.
BdSt-Mitglieder wissen mehr: Den Info-Service Nr. 33 „Steuerendspurt 2024“ können Sie kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.
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