20.09.2024

Entwürfe der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat die Finanzverwaltung die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gegeben.

Ausgehend davon, dass das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 in der vorliegenden Entwurfsfassung so beschlossen wird, berücksichtigen die Programmablaufpläne die lohnsteuerliche Entlastung durch die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024, die Entlastung bei der Kirchenlohnsteuer und beim Solidaritätszuschlag durch den erhöhten Kinderfreibetrag sowie die Nachholung der Entlastungen beim Lohnsteuerabzug ab 1. Dezember 2024. Das BMF-Schreiben kann bis zur Veröffentlichung im Bundesblatt unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen werden.

Foto: Fotolia/Andre Bonn

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